1. Wann wird gewählt?
Die Kommunalwahl in Bayern findet am Sonntag, den 8. März 2026 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag in der Regel von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Sollte bei der Wahl von Bürgermeister:innen oder Landrät:innen keiner mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen, gibt es am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.
2. Wer wird gewählt?
Bei der Kommunalwahl werden direkt vor Ort in den Städten, Gemeinden und Landkreisen gewählt:
Die meisten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister
Die meisten Landrätinnen und Landräte
Die Mitglieder der Gemeinderäte und Stadträte
Die Mitglieder der Kreistage
Insgesamt werden in Bayern rund 39.500 Mandatsträger in verschiedenste kommunale Gremien gewählt.
3. Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind:
• Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
• Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
• Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten, die mindestens zwei Monate vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Man muss außerdem im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sein.
4. Wie wird man über die Wahl benachrichtigt?
Einige Wochen vor der Wahl erhält jede wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung per Post. Auf dieser steht:
Wo das Wahllokal ist
Welche Wahlbezirke gelten
Wie man Briefwahlunterlagen beantragen kann
Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann man am Wahltag direkt im Wahllokal wählen oder - wenn man möchte - die Briefwahl nutzen.
5. Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen hat man?
Bei der Kommunalwahl bekommt man meist mehrere Stimmzettel:
• Für Bürgermeister/in oder Oberbürgermeister/in 1 Stimme
• Für Landrat/Landrätin 1 Stimme
• Für Gemeinderat oder Stadtrat mehrere Stimmen
• Für Kreistag mehrere Stimmen
Wie viele Stimmen man für den Gemeinderat oder Kreistag hat, hängt davon ab, wie viele Sitze dieses Gremium hat - in großen Städten können das viele Stimmen sein. Die Anzahl der Stimmen ist oben auf dem Stimmzettel vermerkt.
6. Was bedeutet „kumulieren“ und „panaschieren“?
In Bayern bei Kommunalwahlen darf man bei den Wahlen zu Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag:
• Kumulieren:
Einigen Kandidat:innen mehrere Stimmen geben (z. B. 2 Stimmen für dieselbe Person), solange man die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschreitet.
• Panaschieren:
Man kann Stimmen auf verschiedene Listen verteilen, also Kandidat:innen von unterschiedlichen Parteien wählen.
7. Wann steht das Endergebnis fest?
Die Auszählung beginnt am Wahlabend nach 18 Uhr. Ergebnisse der wichtigsten Einzelwahlen (z. B. Bürgermeister/in) sind oft am selben Abend bekannt, weil diese Stimmen relativ schnell ausgezählt werden. Für die kompletten Ergebnisse der Rats- und Kreistagswahlen dauert es meist noch einige Tage, weil dort viele Stimmen ausgezählt werden müssen.
Ausführliche Informationen zur Wahl finden Sie unter www.deinewahl.bayern.de