Die Haushaltssatzung der Gemeinde Heroldsbach wurde dem Landratsamt Forchheim nach der Beschlussfassung am 15.03.2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich während des gesamten Jahres zu den allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Heroldsbach
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG und der Art. 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Heroldsbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 740.200,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 508.300,00 €.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Verwaltungsumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf — 667.500,00 €
festgesetzt und auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
(2) Investitionsumlage
Der durch Zuweisungen und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)
wird auf — 76.300,00 €
Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl vom 1. Oktober 2022 auf 284 Verbandsschüler festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf — 90.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Heroldsbach, 16.03.2023