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Hausener Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 09.04.2026, Az.: 2/21 – 9410, zur Kenntnis genommen.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Hirtenbachgruppe

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit⇔ 612.500 EUR

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit⇔ 676.400 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsmaßnahmen wird auf ⇔0 EUR

festgesetzt.

§ 3

Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf ⇔0 EUR

festgesetzt.

§ 4

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf

236.600 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt. Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.

Investitionskostenumlage

Der durch Beiträge und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf

283.000 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

102.083 EUR

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

91353 Hausen, 16.04.2026

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe

Bernd Ruppert
Verbandsvorsitzender