Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 09.04.2026, Az.: 2/21 – 9410, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Hirtenbachgruppe
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit⇔ 612.500 EUR
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit⇔ 676.400 EUR
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsmaßnahmen wird auf ⇔0 EUR
festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf ⇔0 EUR
festgesetzt.
Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt. Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.
Investitionskostenumlage
Der durch Beiträge und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
91353 Hausen, 16.04.2026
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe