Titel Logo
Hausener Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 88 Abs. 4 ZustV macht die Gemeinde Hausen bekannt, dass die Verfolgung und Ahndung der nachfolgenden Verstöße im Sinne des § 24 StVG durch Übertragung an den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in Amberg fortgesetzt wird:

Ordnungswidrigkeiten,

1.

die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,

2.

die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

3.

die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen folgender Verkehrszeichen der Anlagen 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

a)

Zeichen 220 - Einbahnstraße - in Verbindung mit Zeichen 267 - Verbot der Einfahrt -, soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,

b)

Zeichen 237 - Radweg -,

c)

Zeichen 239 - Gehweg -,

d)

Zeichen 240 - Gemeinsamer Geh- und Radweg -,

e)

Zeichen 241 - Getrennter Rad- und Gehweg -,

f)

Zeichen 242.1 und 242.2 - Beginn und Ende eines Fußgängerbereichs -,

g)

Zeichen 244.1 und 244.2 - Beginn und Ende einer Fahrradstraße -,

h)

Zeichen 325.1 und 325.2 - Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs -,

Bernd Ruppert
1. Bürgermeister