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Hausener Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzungdes Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe mit Schreiben vom 04.05.2023, Az.: 2/21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe (Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 17, 18 und 19 der Verbandssatzung und der §§ 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  1.281.400,00 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  2.386.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 720.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt keine festgesetzt.

§ 4

(1) Betriebskostenumlage: Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

(2) Investitionsumlage: Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 175.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Zweckverband zur Wasserversorgung der
Heroldsbacher Gruppe
Heroldsbach, 08.05.2023

Benedikt Graf von Bentzel
Verbandsvorsitzender