Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe mit Schreiben vom 04.05.2023, Az.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Auf Grund der §§ 17, 18 und 19 der Verbandssatzung und der §§ 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.281.400,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 2.386.000,00 €
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 720.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt keine festgesetzt.
(1) Betriebskostenumlage: Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
(2) Investitionsumlage: Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 175.000,00 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.