Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnis vorgelegt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Hirtenbachgruppe
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 617.600 EUR |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 674.800 EUR |
| ab. | |
| Investitionsmaßnahmen wird auf | 0 EUR |
| festgesetzt. | |
| Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf | 0 EUR |
| festgesetzt. | |
| Der durch Gebühren und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird | |
| auf | 290.300 EUR |
| festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt. Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr. | |
| Der durch Beiträge und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird | |
| auf | 351.000 EUR |
| festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt. Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr. | |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 102.933 EUR |
| festgesetzt. | |
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
91353 Hausen, 05.05.2025