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Hausener Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Rathaus

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnis vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Hirtenbachgruppe

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

und

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsmaßnahmen wird auf

0 EUR

festgesetzt.

§ 3

festgesetzt.

§ 4

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird

auf

290.300 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt. Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.

Investitionskostenumlage

Der durch Beiträge und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird

auf

351.000 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt. Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.

§ 5

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

91353 Hausen, 05.05.2025

gez.
Bernd Ruppert
Verbandsvorsitzender