Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 02.05.2025, Az.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
der Gemeinde 91353 Hausen
(Landkreis: Forchheim/Ofr.)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.810.550 EUR |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.556.850 EUR |
| ab. | |
| Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 1.858.125 EUR |
| festgesetzt. | |
| Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf | 750.000 EUR |
| festgesetzt. | |
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 300 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 1.635.092 EUR |
| festgesetzt. | |
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
91353 Hausen, den 12.05.2025
Gemeinde Hausen