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Hausener Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 02.05.2025, Az.: 2/21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung

der Gemeinde 91353 Hausen

(Landkreis: Forchheim/Ofr.)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.810.550 EUR

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.556.850 EUR

ab.

§ 2

festgesetzt.

§ 3

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

300 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

91353 Hausen, den 12.05.2025

Gemeinde Hausen

gez.
Bernd Ruppert
1. Bürgermeister