Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (KommZG), Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe mit Schreiben vom 24.04.2026, Az.: 21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der §§ 17, 18 und 19 der Verbandssatzung und der §§ 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 1.374.800,00 € |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 2.019.800,00 € |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 230.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt in Höhe von 385.000,00 € festgesetzt.
(1) Betriebskostenumlage: Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
(2) Investitionsumlage: Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.