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Hausener Nachrichten
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Genehmigung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans der Gemeinde Hausen

Der Gemeinderat Hausen, Lkr. Forchheim, hat in seiner Sitzung vom 02.05.2022 die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 20.12.2021, red. erg. 02.05.2022, festgestellt. Mit Bescheid vom 04.04.2023 hat das Landratsamt Forchheim die festgestellte Flächennutzungsplanfortschreibung mit Landschaftsplan gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde Hausen (Bauamt, Zimmer 07), zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mängel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für den nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Hausen, den 26.05.2023
gez.
Bernd Ruppert
Erster Bürgermeister