Titel Logo
Hausener Nachrichten
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen wurde dem Landratsamt Forchheim als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.04.2026 zur Kenntnisnahme zugesandt.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird daher einen Monat nach der Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt samt ihrer Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung

der Gemeinde 91353 Hausen

(Landkreis: Forchheim/Ofr.)

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

10.626.150 EUR

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.330.700 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

0 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf

650.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

300 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf

1.771.025 EUR

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

91353 Hausen, 22.05.2026

Gemeinde Hausen

 

gez.

 

Bernd Ruppert

 

1. Bürgermeister