Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen wurde dem Landratsamt Forchheim als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.04.2026 zur Kenntnisnahme zugesandt.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird daher einen Monat nach der Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt samt ihrer Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
der Gemeinde 91353 Hausen
(Landkreis: Forchheim/Ofr.)
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1 | |
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 10.626.150 EUR |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.330.700 EUR |
| ab. | |
§ 2 | |
| Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und | |
| Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 0 EUR |
| festgesetzt. | |
§ 3 | |
| Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf | 650.000 EUR |
| festgesetzt. | |
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 300 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. | |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben | |
| nach dem Haushaltsplan wird auf | 1.771.025 EUR |
| festgesetzt. | |
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
| 91353 Hausen, 22.05.2026 | Gemeinde Hausen |
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| gez. |
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| Bernd Ruppert |
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| 1. Bürgermeister |