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Hausener Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Aus dem Rathaus
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Rückschnitt 2023

Einige Grundstücksbesitzer vergessen es leider immer wieder, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und Radwegen und auch von Straßen auszulichten bzw. zurück zu schneiden.

Der Bewuchs ist teilweise so üppig, dass Fußgänger gezwungen sind, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn die nassen Äste nach unten hängen.

An alle säumigen Grundstücksbesitzer ergeht deshalb die dringende Aufforderung, Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Wegen und Straßen zurück zu schneiden.

Die vorgeschriebene lichte Höhe über einen Geh- oder Radweg beträgt 2,50 m und über einer Fahrbahn 4,50 m.

Durch den Bewuchs ist teilweise auch die Sicht auf Verkehrszeichen erheblich behindert. Das kann zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit führen. Ein eingewachsenes Verkehrszeichen kann Ursache eines Verkehrsunfalls sein. Eigentümer sichtbehindernder Pflanzen können in solchen Fällen haftungsrechtlich in die Pflicht genommen werden.

Auch eingewachsene Straßenlaternen können in erheblichem Maße zu Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit beitragen. Straßenlaternen sollten großzügig freigeschnitten werden, damit diese ihre Lichtwirkung voll entfalten können.

Wir bitten um Berücksichtigung.

Das Straßenverkehrsamt
Marie Keiner Tel.: 09191 7372-22