Mitgliedsgemeinden: Heroldsbach und Hausen
Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Schulverbandes Heroldsbach mit Schreiben vom 12.05.2025, Az.: 21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO amtlich bekannt gemacht:
des Schulverbandes Heroldsbach
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG und der Art. 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Heroldsbach folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 777.300,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.185.000,00 €.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 600.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.000.000,00 € festgesetzt.
(1) Verwaltungsumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 715.300,00 €
festgesetzt und auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl vom 1. Oktober 2024 auf 294 Verbandsschüler festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
Der durch Zuweisungen und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 160.000,00 €
Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl vom 1. Oktober 2024 auf 294 Verbandsschüler festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 90.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.