Titel Logo
Hausener Nachrichten
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aktive Jugend Hausen

Mitgliedsgemeinden: Heroldsbach und Hausen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Schulverbandes Heroldsbach

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Schulverbandes Heroldsbach mit Schreiben vom 12.05.2025, Az.: 21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Heroldsbach

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG und der Art. 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Heroldsbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 777.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.185.000,00 €.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 600.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von

Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 715.300,00 €

festgesetzt und auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl vom 1. Oktober 2024 auf 294 Verbandsschüler festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

Der durch Zuweisungen und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von

Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 160.000,00 €

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl vom 1. Oktober 2024 auf 294 Verbandsschüler festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird auf 90.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Heroldsbach, 04.06.2025
Benedikt Graf von Bentzel
Verbandsvorsitzender