Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnis vorgelegt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 54, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
(Landkreis Forchheim)
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 673.600 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 344.484 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsmaßnahmen wird auf — 0 EUR
festgesetzt.
§ 3
Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden auf — 0 EUR
festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf — 560.016 EUR
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt. Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.
Investitionskostenumlage
Der durch Beiträge und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)
wird auf — 243.300 EUR
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — 112.267 EUR
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
91353 Hausen, 13.05.2024