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Hausener Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Abwasserzweckverband

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnis vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 54, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung
Hirtenbachgruppe

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  673.600 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 344.484 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsmaßnahmen wird auf  — 0 EUR

festgesetzt.

§ 3

Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt

werden auf —  0 EUR

festgesetzt.

§ 4

Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)

wird auf  — 560.016 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt. Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.

Investitionskostenumlage

Der durch Beiträge und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)

wird auf  —  243.300 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf —  112.267 EUR

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

91353 Hausen, 13.05.2024

gez.
Bernd Ruppert
Verbandsvorsitzender