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Hausener Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat von Hausen hat am 14.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Nahwärmezentrale“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Die Gemeinde schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Nahwärmezentrale mit angeschlossenem Solarthermie-Feld in Hausen, welches langfristig ein Nahwärmenetz speisen und somit die Wärmeversorgung der Einwohner sichern soll.

In seiner Sitzung vom 06.11.2023 hat der Gemeinderat einen Vorentwurf zum Bebauungsplan „Nahwärmezentrale“ beschlossen und die dazugehörigen Unterlagen vom 20.11.2023 bis zum 22.12.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden frühzeitig öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum konnte sich die Bürgerschaft über die Planung informieren und Äußerungen dazu abgeben. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Bitte um Stellungnahme an der Planung beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung vom 05.02.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen von Seiten der Behörden und aus den Reihen der Bürgerschaft ausgewertet und ein Entwurf zum Bebauungsplan „Nahwärmezentrale“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung/Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 26.02.2024 bis zum 28.03.2024. In diesem Zeitraum konnten interessierte Bürger die Planung einsehen und Anregungen und Einwände dazu vorbringen. Parallel dazu wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Stellungnahme an der Planung beteiligt.

Aufgrund von Änderungen durch u.a. das Hinzufügen einer zweiten Ausfahrt und der Optimierung der Baugrenzen wurden die Planunterlagen ergänzt und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in der Sitzung am 03.06.2024 ein fortgeschriebener Entwurf gebilligt.

Der Geltungsbereich der Planung liegt am nordöstlichen Ortsrand von Hausen und kann dem nachfolgenden Übersichtsplan entnommen werden

Abbildung 1: Übersichtslageplan

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da der Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von im Ortsteil liegenden Flächen mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² aufgestellt wird. (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Auf die Angabe der Arten der verfügbaren, umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der bereits durchgeführten Beteiligungen aus der Öffentlichkeit sowie von den Behörden eingegangen sind, können weiter unten dieser Bekanntmachung entnommen werden. Die Stellungnahmen, sowie die dazugehörigen Abwägungsbeschlüsse aus den jeweiligen Gemeinderatssitzungen vom 05.02.2024 und vom 03.06.2024 liegen den fortgeschriebenen Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan bei.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale“ umfasst eine Fläche von ca. 0,87 ha und beinhaltet die Flurnummern 350, 490/1 und 490/3, Gmkg. Hausen, sowie Teile der Flurnummer 1/2 (Forchheimer Straße), Gmkg. Hausen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

Im Nordwesten durch die Flurnummern 490 und 490/4, Gmkg. Hausen,

Im Südosten durch Teile der Flurnummer 1/2, Gmkg Hausen, (Forchheimer Straße)

Im Süden durch die Flurnummern 350/3, Gmkg. Hausen,

Im Westen durch die Flurnummer 350/2, Gmkg. Hausen.

Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans auf DFK (Digitale Flur-Karte)

Nachdem die Bürgerschaft und die betroffenen Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange bereits mit einem Vorentwurf an der Planung beteiligt und um Stellungnahme gebeten wurden, ist ein Planentwurf von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 05.02.2024 vom Gemeinderat gebilligt worden. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungahmen im Zuge der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Planunterlagen fortgeschrieben und ein ergänzter Entwurf wurde in der Gemeinderatssitzung am 03.06.2024 erneut gebilligt.

Nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom

17.06. – 17.07.2024

im Internet auf der Webseite der Gemeinde (www.hausen.de) veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann jedermann eine Stellungnahme zu den Planänderungen oder Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen abgeben. Folgende Änderungen der Planung wurden vorgenommen:

Erweiterung der Baugrenzen und Anpassung an die aktuelle Hochbauplanung.

Änderung der Festsetzung zu den Abstandsflächen.

Erhöhung einzelner Gebäudeteile und Verlegung der Nutzungseinheiten.

Standorttausch von Schornstein und Pufferspeicher.

Zweite Ausfahrt im Nordosten der Fläche.

Ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde abrufbar sind, sowohl der Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB als auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Zeitgleich können die Unterlagen auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) aufgerufen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Einsicht bei der Verwaltung der Gemeinde Hausen, Heroldsbacher Straße 51 (übergangsweise Heroldsbacher Straße 54 „ehemalige Norma“), öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, liegen den Entwurfs-Unterlagen bei:

Aus der Bürgerschaft vom 25.11.2023

Bzgl. der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung; bzgl. der zu erwartenden Emissionen der baulichen Anlage; bzgl. möglicher Bodenverschmutzungen im Gebiet;

Aus der Bürgerschaft vom 20. und 21.12.2013

Bzgl. der zu erwartenden Luft- und Lärmemissionen durch die bauliche Anlage; bzgl. des Anlieferverkehrs; bzgl. der Lieferzeiten; bzgl. möglicher Schäden der umliegenden Bausubstanz durch Erschütterungen; bzgl. der den Unterlagen beiliegenden geotechnischen Untersuchung; bzgl. möglicher Blendeinwirkung durch die Solarmodule;

Aus der Bürgerschaft vom 22.12.2023

Bzgl. der Flächenentsieglung gemäß dem Programm Innen statt Außen der Regierung v. Oberfranken; Bzgl. der fehlenden Umweltprüfung; bzgl. einer Störung des Ortsbildes; bzgl. möglicher Bodenverunreinigungen durch die Nutzung als Haltepunkt der Deutschen Bahn;

Aus der Bürgerschaft vom 21.12.2023

Bzgl. der fehlenden Umweltprüfung; bzgl. möglicher Luft- und Lärmemissionen durch die bauliche Anlage; bzgl. möglicher Blendwirkung durch die Solarmodule; bzgl. einer Störung des Ortsbildes;

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, liegen den Entwurfs-Unterlagen bei:

Stellungnahme Landratsamt Forchheim

Bauleitplanung (23.11.2023): bzgl. der Wahl der Verfahrensart;

Bauleitplanung (02.02.2024): bzgl. der Wahl der Verfahrensart;

Immissionsschutz (22.12.23): bzgl. Eintragungen von Verunreinigungen in den Boden; bzgl. des Bodenschutzes; bzgl. der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm; bzgl. der lärmtechnischen Ausführungen des TÜV-Süd vom 11.12.2023; bzgl. der technischen Anforderungen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte an das Bauwerk; bzgl. des der Bauleitplanung nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens; bzgl. möglicher Blendeinwirkung durch die Solarthermie-Module; bzgl. des im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlichen Luftreinhaltungsgutachtens;

Bayerischer Bauernverband, Kreisverband Forchheim vom 15.12.2023:

Bzgl. des Flächenverbrauchs und der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen;

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 18.12.2023

Bzgl. eines im Umfeld zur Planung befindlichen Bodendenkmals;

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, die während der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, liegen den Entwurfs-Unterlagen bei:

Aus der Bürgerschaft vom 26.03.2024

Bzgl. der Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse; bzgl. des Einsatzes des Ölkessels im Hinblick auf erneuerbare Energien; bzgl. der Trennung unverträglicher Nutzungen; bzgl. der Sicherheitsbedenken von Druckkesselexplosionen und Brandgefahr; Bzgl. der Errichtung eines Störfallbetriebs; bzgl. mögl. Lärmemissionen und der Einhaltung der TA-Lärm; bzgl. mögl. Luft- und Wärmeemissionen; bzgl. ordnungsgemäßer Abwasserbeseitigung;

Aus der Bürgerschaft vom 27.03.2024

Bzgl. fehlender Emissionsbetrachtungen zu Lärm und Luft; bzgl. der Trennung unverträglicher Nutzungen; bzgl. des Einsatzes des Ölkessels im Hinblick auf erneuerbare Energien; Bzgl. der ordnungsgemäßer Abwasserbeseitigung; bzgl. des Brandschutzes; bzgl. der Sicherheitsbedenken bei Druckkesselexplosionen;

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, die während der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, liegen den Entwurfs-Unterlagen bei:

Stellungnahme Landratsamt Forchheim (28.03.2024)

Bauordnung: bzgl. der Abstandsflächenregelung im Plangebiet;

Wasserwirtschaftsamt Kronach (28.03.2024)

Bzgl. der anzuwendenden Regelwerke bei Erd- und Tiefbauarbeiten und dem Umgang mit Bodenaushub; bzgl. der Regularien bei der Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer; bzgl. wasserrechtlicher Erlaubnis; bzgl. möglicher Altlasten im Plangebiet;

Hausen, den 14.06.2024

gez.
Bernd Ruppert
1. Bürgermeister