Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung beschlossen.
Diese wird nunmehr bekannt gemacht:
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Kindertageseinrichtungen (KTE/GebS) der Gemeinde Hausen
Vom 14.06.2023
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10.03.2023 (GVBl. S. 91)
erlässt die Gemeinde Hausen die folgende Satzung zur Änderung der KTE/GebS vom 09.07.2021:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Kindertageseinrichtungen vom 09.07.2021 wird wie folgt geändert:
1.) § 6 wird wie folgt neu gefasst:
Die monatlichen Benutzungsgebühren werden den Buchungszeiten entsprechend erhoben:
| Kindergarten | Mischgebühr * | Krippe |
| Bei einer Buchungszeit von mehr als: | |||
| Eingewöhnungszeit (1.Monat - nur Krippe) |
| € 140 |
|
| 4 bis einschließlich 5 Stunden | € 140 | € 190 | € 240 |
| 5 bis einschließlich 6 Stunden | € 150 | € 210 | € 270 |
| 6 bis einschließlich 7 Stunden | € 160 | € 230 | € 300 |
| 7 bis einschließlich 8 Stunden | € 170 | € 250 | € 330 |
| 8 bis einschließlich 9 Stunden | € 180 | € 270 | € 360 |
* Im Falle der Aufnahme geeigneter Kinder unter 3 Jahren zur Betreuung in der Kindergartengruppe wird die Mischgebühr fällig.
Die Änderungsatzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.
Gemäß § 2 der Bekanntmachungsverordnung ist der Ausgabetag dieses Amtsblatts der Tag der amtlichen Bekanntmachung der vorstehenden Satzung.