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Hausener Nachrichten
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung von Ortsrecht:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung beschlossen.

Diese wird nunmehr bekannt gemacht:

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Kindertageseinrichtungen (KTE/GebS) der Gemeinde Hausen

Vom 14.06.2023

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10.03.2023 (GVBl. S. 91)

erlässt die Gemeinde Hausen die folgende Satzung zur Änderung der KTE/GebS vom 09.07.2021:

§ 1

Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Kindertageseinrichtungen vom 09.07.2021 wird wie folgt geändert:

1.) § 6 wird wie folgt neu gefasst:

§ 6

Gebührensatz

Die monatlichen Benutzungsgebühren werden den Buchungszeiten entsprechend erhoben:

Kindergarten

Mischgebühr *

Krippe

Bei einer Buchungszeit von mehr als:

Eingewöhnungszeit (1.Monat - nur Krippe)

€ 140

4 bis einschließlich

5 Stunden

€ 140

€ 190

€ 240

5 bis einschließlich

6 Stunden

€ 150

€ 210

€ 270

6 bis einschließlich

7 Stunden

€ 160

€ 230

€ 300

7 bis einschließlich

8 Stunden

€ 170

€ 250

€ 330

8 bis einschließlich

9 Stunden

€ 180

€ 270

€ 360

* Im Falle der Aufnahme geeigneter Kinder unter 3 Jahren zur Betreuung in der Kindergartengruppe wird die Mischgebühr fällig.

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderungsatzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

Gemäß § 2 der Bekanntmachungsverordnung ist der Ausgabetag dieses Amtsblatts der Tag der amtlichen Bekanntmachung der vorstehenden Satzung.

Hausen, 26.06.2023
Gez. Bernd Ruppert
Erster Bürgermeister