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Hausener Nachrichten
Ausgabe 28/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

In der Gemeinde Hausen häufen sich seit Wochen Beschwerden über Unkrautwuchs in Straßenrinnen, verschmutzte Gehwege sowie vermehrte Zigarettenabfälle auf öffentlichem Grund. Die Reinigungspflicht der Straßenzüge wird durch die Verordnung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Neben den Gehwegen ist auch die Straßenrinne regelmäßig von Graswuchs und Wildwuchs freizuhalten. Dies ist entscheidend, damit das Regenwasser ungehindert abfließen kann und Schäden am Asphalt bzw. am Bordstein vermieden werden.