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Hausener Nachrichten
Ausgabe 29/2023
Aus dem Rathaus
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Aufforderung zur Hundesteueranmeldung

Es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde im Gemeindegebiet nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. In der Gemeinde Hausen ist gem. § 1 der Hundesteuersatzung (HStS) vom 10.12.2020 das Halten eines über vier Monate alten Hundes anzeige- und steuerpflichtig. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres, in dem der Steuertatbestand (Tag der Anschaffung) verwirklicht wird. Die jährliche Steuer beträgt 60,00 € pro Hund (Kampfhunde 600,00 €).

Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Soweit also Feststellungen von Amts wegen über nicht angemeldete Hunde getroffen werden, wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens unumgänglich sein.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde Hausen eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss (§ 10 Abs. 3 der gemeindlichen HStS).

Formulare zur Anmeldung eines Hundes sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können unter der Mailadresse steueramt@hausen.de angefordert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Online-Anmeldung über die Homepage der Gemeinde Hausen www.hausen.de (Startseite - Rathaus & Bürgerservice - „Mit der Maus ins Rathaus“).

Nicole Kupfer
Steueramt