Mitteilung aus dem Straßenverkehrsamt
In der Gemeindeverwaltung gehen immer häufiger Beschwerden über Verunreinigungen durch Pferdeäpfel in der Heroldsbacher Straße und auf den umliegenden Feldwegen ein.
Jeder Reiter soll entstandene Verunreinigungen entfernen, schon die Rücksicht auf die Mitmenschen gebietet dies!
Die Straßenverkehrsordnung (§ 32 StVO) besagt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und zu beseitigen sind, wenn sie eine Gefährdung des Verkehrs bewirken.
Eine solche Gefährdung oder Erschwerung ist bei Tierkot gegeben, denn insbesondere bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden.
Wir bitten um Berücksichtigung.