Mitgliedsgemeinden: Heroldsbach und Hausen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
des Schulverbandes Heroldsbach
Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 GO und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Schulverbandes Heroldsbach mit Schreiben vom 26.06.2026, Az.: 21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 GO amtlich bekannt gemacht:
des Schulverbandes Heroldsbach
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG und der Art. 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Heroldsbach folgende Haushaltssatzung:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt. Er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 852.900,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.577.000,00 €. |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.040.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt keine festgesetzt.
(1) Verwaltungsumlage
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 777.200,00 €
festgesetzt und auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl vom 1. Oktober 2025 auf 278 Verbandsschüler festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
Es wird keine Investitionsumlage erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.