Im Mitteilungsblatt Nr. 20/26 war ein zweiseitiger Bericht zum Bürgerentscheid abgedruckt. Bei Nutzung des QR-Codes ist man kurzzeitig auf die Homepage der Gemeinde gekommen und hier war von einem „Gutachten“ die Rede. Das Wort Gutachten hat leider offensichtlich bei manch einem Mitbürger einen falschen Eindruck erweckt. Daher soll folgendes hiermit klargestellt werden:
„Bezüglich des in den Raum gestellten Begriffs „Gutachten“ darf nicht von umfangreich gegen formelle Honorierung erarbeiteten Konzepten und Berechnungen ausgegangen werden, es hat bisher eine fachkundige Begutachtung zur Bewertung des Gebäudezustands, quasi auf dem Niveau einer vergaberechtlichen Markterkundung stattgefunden.“
Das Wort „Gutachten“ wurde gestrichen. Wir bitten um Entschuldigung!