Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 12.07.2024, Az.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 52, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
(Landkreis: Forchheim/Ofr.)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.569.665 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 14.566.000 EUR
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 5.130.275 EUR
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf — 1.100.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 380 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 380 v.H.
2. Gewerbesteuer — 380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf — 1.428.200 EUR
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.