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Hausener Nachrichten
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 12.07.2024, Az.: 2/21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 52, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung der Gemeinde 91353 Hausen

(Landkreis: Forchheim/Ofr.)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  8.569.665 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  14.566.000 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  5.130.275 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf  —  1.100.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  380 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  380 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  —  1.428.200 EUR

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

91353 Hausen, den 17.07.2024
Gemeinde Hausen
gez.
Bernd Ruppert
1. Bürgermeister