Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kunden in Wimmelbach,
ab dem 01. September 2025 sind in Wimmelbach die Mess-und Überprüfungsarbeiten an öl-und gasbefeuerten Heizungsanlagen in den folgenden Straßen durchführen zu lassen:
Bayerische Bauordnung Art 78 Abs. 3
Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat; ortsfeste Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn er die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat.
Das betrifft die Neuaufstellung (auch von mit Festbrennstoff betriebene Saunen, Badezuber usw.) und auch den Austausch bestehender Feuerstätten.
Für Rückfragen bin ich gerne für Sie da.
Ihr bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
Hauptstr. 7a
91356 Kirchehrenbach
Tel. 09191 977414
Mobil 0173 581 2507