Hinweis: Bei den Kaminkehrerarbeiten wird von uns lt. Kehr-und Überprüfungsordnung der senkrechte Teil der Abgasanlage (Kamin) regelmäßig gereinigt.
Die Feuerstätte und das Verbindungsstück (Abgasrohr) zum Kamin sind durch den Betreiber der Feuerungsanlage zu kontrollieren und ggf. zu reinigen. Ich bitte Sie dies in regelmäßigen Abständen durchzuführen, damit der sichere Abzug der Abgase gewährleistet ist. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen können Sie sich gerne an uns wenden.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kunden in Wimmelbach,
ab dem 31. August 2026 und in den folgenden Wochen führe ich in Wimmelbach
die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau in folgenden Straßen Häusern durch:
In allen Häusern wird bei der Feuerstättenschau eine Beurteilung sämtlicher vorhandener Feuerungsanlagen (Abgasanlagen, Verbindungsstücke, Feuerstätten) auf Betriebs- und Brandsicherheit (dafür ist es nötig, die Kamine in jedem Stockwerk, auf allen vier Seiten einsehen zu können), sowie der Brennstofflagerung durchgeführt.
Hinweis: 1. BImSchV § 26(2): Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen, für die kein Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte geführt werden konnte, sind in Abhängigkeit des Datums auf dem Typschild auszutauschen oder außer Betrieb zu nehmen:
In den aufgeführten Straßen sind ebenfalls, ab dem genannten Datum, die Mess-und Überprüfungsarbeiten an öl-und gasbefeuerten Heizungsanlagen durchführen zu lassen.
Für Fragen bin ich gerne für Sie da.
Ihr bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
Hauptstr. 7a, 91356 Kirchehrenbach
Mobil 0173 581 2507