Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentlichen Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der Entgeltsätze in § 6 geändert. Die Änderungssatzung wurde im Amtsblatt vom 30.06.2023 amtlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat gleichzeitig beschlossen, das gesamte Ortsrecht für die Kinderbetreuungseinrichtungen in konsolidierter Form neu bekannt zu machen: