Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 08.08.2023, Az. : 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Verwaltunggebäude Heroldsbacher Straße 54, Zimmernr. 10 auf.
Nachstehend wird die Haushaltsatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde hausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wir hiermit festgesetzt, er schließt
| Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.441.436 EUR |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.401.096 EUR |
ab.
| Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 5.238.356 EUR |
| festgesetzt. | |
| Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf | 1.970.000 EUR |
| festgesetzt. | |
Die Steuersätze (Hebsätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 380 v.H. |
| b) Für die Grundstücke (B) | 380 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 1.406.900 EUR |
| festgesetzt. | |
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Gemäß § 2 der Bekanntmachungsverordnung ist der Ausgabetag dieses Amtsblatts der Tag der amtlichen Bekanntmachung der vorstehenden Satzung.