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Hausener Nachrichten
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 08.08.2023, Az. : 2/21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Verwaltunggebäude Heroldsbacher Straße 54, Zimmernr. 10 auf.

Nachstehend wird die Haushaltsatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Gemeinde 91353 Hausen (Landkreis: Forchheim/Ofr.) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde hausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wir hiermit festgesetzt, er schließt

Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.441.436 EUR

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.401.096 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

5.238.356 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf

1.970.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebsätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

380 v.H.

b) Für die Grundstücke (B)

380 v.H.

2. Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

1.406.900 EUR

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

91353 Hausen, 16.08.2023
Gemeinde Hausen
gez. Bernd Ruppert, 1. Bürgermeister

Gemäß § 2 der Bekanntmachungsverordnung ist der Ausgabetag dieses Amtsblatts der Tag der amtlichen Bekanntmachung der vorstehenden Satzung.

Hausen, 16.08.2023
gez. Bernd Ruppert
Erster Bürgermeister