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Hausener Nachrichten
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 25.08.2022, Az.: 21-9410, erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.

Nachstehend wird die Nachtragshaushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Nachtragshaushaltssatzung

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hausen, Landkreis Forchheim,

für das Haushaltsjahr 2022

1. Nachtrag

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 Euro auf 3.382.000 Euro um 3.382.000 Euro erhöht.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Hausen, den 15.09.2022
Gemeinde Hausen
gez.
Bernd Ruppert
Erster Bürgermeister