Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hausen mit Schreiben vom 25.08.2022, Az.: 21-9410, erteilt.
Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Nachtragshaushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hausen, Landkreis Forchheim,
für das Haushaltsjahr 2022
1. Nachtrag
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 Euro auf 3.382.000 Euro um 3.382.000 Euro erhöht.
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.