Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe wurde dem Landratsamt Forchheim nach der Beschlussfassung am 11.12.2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich während des gesamten Jahres zu den allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
der Heroldsbacher Gruppe
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der §§ 17, 18 und 19 der Verbandssatzung und der §§ 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.351.400,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.944.800,00 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt keine festgesetzt.
§ 4
(1) Betriebskostenumlage:
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
(2) Investitionsumlage:
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 175.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Zweckverband zur Wasserversorgung der