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Hausener Nachrichten
Ausgabe 40/2022
Aus dem Rathaus
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Allgemeine Informationen für die Beantragung von Ausweisdokumenten

Zur Beantragung der Ausweise und Pässe müssen Sie grundsätzlich persönlich das Einwohnermeldeamt im Rathaus aufsuchen. Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Bundespersonalausweis

innerhalb von ca. 4 Wochen erhältlich

1 biometrisches Lichtbild, das Bild darf nicht älter als 1/2 Jahr sein

Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde)

Gebühr: bis zum 24. Lebensjahr:  — 22,80 €

ab dem 24. Lebensjahr:  — 37,00 €

Bei Neubeantragung eines Personalausweises muss der Fingerabdruck abgegeben werden

Vorläufiger Personalausweis

innerhalb von 3 - 4 Arbeitstagen erhältlich

1 biometrisches Lichtbild, das Bild darf nicht älter als 1/2 Jahr sein

Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde) Ein vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ausstellung eines Bundespersonalausweises ausgestellt!

Gebühr:  — 10,00 €

Reisepass (32 Seiten oder 48 Seiten)

innerhalb von ca. 7 Wochen erhältlich

1 biometrisches Lichtbild, das Bild darf nicht älter als 1/2 Jahr sein

Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde)

Gebühr:

für 32-Seiten-Reisepass

bis zum 24. Lebensjahr:  — 37,50 €

für 32-Seiten-Reisepass

ab dem 24. Lebensjahr:  — 60,00 €

für 48-Seiten-Reisepass

bis zum 24. Lebensjahr: —  59,50 €

für 48-Seiten-Reisepass

ab dem 24. Lebensjahr: —  82,00 €

Expressreisepass

innerhalb von 5 Arbeitstagen erhältlich

1 biometrisches Lichtbild, das Bild darf nicht älter als 1/2 Jahr sein

Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde)

Gebühr:

für 32-Seiten-Expressreisepass

bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 €

für 32-Seiten-Exrpessreisebass

ab dem 24. Lebensjahr:  — 92,00 €

für 48-Seiten-Expressreisepass

bis zum 24. Lebensjahr: —  91,50 €

für 48-Seiten-Expressreisepass

ab dem 24. Lebensjahr:  — 114,00 €

Kinderreisepass

innerhalb von 3 - 4 Arbeitstagen erhältlich

bis zum 12. Lebensjahr

Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbst eine Unterschrift leisten müssen

1 biometrisches Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, das Bild darf nicht älter als 1/2 Jahr sein

Geburtsurkunde des Kindes

Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter; bei Alleinerziehenden ggf. Nachweis über das Sorgerecht

Sofern in der Meldestelle nur ein Elternteil den Antrag stellt, ist zum Zwecke des Unterschriftenvergleichs die Vorlage des Ausweises oder Reisepasses des anderen Eltern-teils erforderlich

Die Gültigkeitsdauer bei Neubeantragung beträgt ein Jahr.

Gebühr:  — 13,00 €

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes ist immer ein Termin zu vereinbaren.

Informationen und Ansprechpartner:

Gemeinde Hausen, Einwohnermeldeamt, Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen

Herr Männlein, Tel.Nr. 09191/7372-18 oder E-Mail: einwohnermeldeamt@hausen.de