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Hausener Nachrichten
Ausgabe 42/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Bauhof“ Gemeinde Hausen sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen hat in seiner Sitzung vom 13.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Bauhof“ beschlossen. In der Sitzung vom12.09.2023 wurde zeitgleich der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans vorgestellt, gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Planvorentwurf kann mit der Planzeichnung und Begründung Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom

20.10.2025 – 21.11.2025

im Internet auf der Webseite der Gemeinde (www.hausen.de) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB zur Einsicht bei der Verwaltung der Gemeinde Hausen, Heroldsbacher Straße 51, öffentlich aus. Zu dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit während der allgemeinen Dienststunden über die Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zum Bebauungsplan äußern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hausen, den 17.10.2025

gez. Bernd Ruppert
1.Bürgermeister