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Hausener Nachrichten
Ausgabe 43/2023
Aus dem Rathaus
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Führerscheinumtausch am Landratsamt Forchheim

Hinweis aus dem Ordnungsamt

Führerscheinumtausch am Landratsamt Forchheim

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine bzw. unbefristete EU-Kartenführerscheine), müssen verpflichtend bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Forchheim auf das gültige, fälschungssichere Format des EU-Kartenführerscheins umgetauscht werden.

Nach Ablauf der unten genannten Frist verliert der graue, rosa bzw. unbefristete EU-Kartenführerschein seine Gültigkeit.

Zum Umtausch wird benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm), nicht älter als 1 Jahr
  • Alter Führerschein im Original
  • Zusätzlich, wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Forchheim ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.
  • Für die Eintragung der Kl. T ein Nachweis über die Tätigkeiten in der Land- und/oder Forstwirtschaft oder im Gartenbaubetrieb (siehe hierzu auch die unten aufgeführte Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen)

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Papier-Führerscheine)

Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt worden sind (unbefristete EU-Kartenführerscheine):