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Hausener Nachrichten
Ausgabe 43/2023
Wasserzweckverband Heroldsbach
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Haushaltssatzung 2023 AZV

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnis vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 54, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Hirtenbachgruppe

(Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  704.500 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  498.890 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsmaßnahmen wird auf  —  0 EUR

festgesetzt.

§ 3

Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 EUR festgesetzt.

§ 4

Betriebskostenumlage
Der durch Gebühren und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur

Finanzierung von Ausgaben im

Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf  —  502.530 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.

Investitionskostenumlage
Der durch Beiträge und sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur

Finanzierung von Ausgaben im

Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf  —  280.900 EUR

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  —  117.400 EUR

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

91353 Hausen, 05.10.2023
gez.
Bernd Ruppert
Verbandsvorsitzender