Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Hirtenbachgruppe wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnis vorgelegt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindeverwaltung Hausen (Heroldsbacher Str. 54, 91353 Hausen) währender der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Hirtenbachgruppe
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 704.500 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 498.890 EUR
ab.
Investitionsmaßnahmen wird auf — 0 EUR
festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 EUR festgesetzt.
Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf — 502.530 EUR
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.
Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf — 280.900 EUR
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder Hausen und Heroldsbach umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist der jeweilige Wasserverbrauch im vorausgegangenen Jahr.
nach dem Haushaltsplan wird auf — 117.400 EUR
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.