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Hausener Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale“

Übersichtslageplan

über die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale“ Gemeinde Hausen, gemäß § 13a Abs. 3 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Hausen hat am 14.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale“ beschlossen. Vorgesehen ist die Errichtung eines Heizwerks sowie eine Flächenausweisung für Solarthermie-Anlagen auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofs zur Versorgung des geplanten Nahwärmenetzes in der Gemeinde.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.

Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da der Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von im Ortsteil liegenden Flächen aufgestellt und gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² durchgeführt wird (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale“ umfasst eine Fläche von ca. 0,86 ha und beinhaltet die Flurnummern 350, 490/1 und 490/3, Gmkg. Hausen, sowie Teile der Flurnummer 1/2 (Forchheimer Straße).

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

Im Nordwesten durch die Flurnummern 490 und 490/4, Gmkg. Hausen,

Im Südosten durch Teile der Flurnummer 1/2, Gmkg Hausen, (Forchheimer Straße)

Im Süden durch die Flurnummern 350/3, Gmkg. Hausen,

Im Westen durch die Flurnummer 350/2, Gmkg. Hausen.

Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Ein Planvorentwurf wurde am 06.11.2023 vom Gemeinderat der Gemeinde Hausen beschlossen.

Der Planvorentwurf mit Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom

20.11. – 22.12.2023

im Internet auf der Webseite der Gemeinde (www.hausen.de) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Einsicht bei der Verwaltung der Gemeinde Hausen, Heroldsbacher Straße 51 (übergangsweise Heroldsbacher Straße 54 „ehemalige Norma“), öffentlich aus. Zu dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit während der allgemeinen Dienststunden über die Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zum Bebauungsplan äußern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hausen, den 17.11.2023
gez. Bernd Ruppert, 1. Bürgermeister