Wir möchten die Eigentümerinnen und Eigentümer gerne daran erinnern, dass die erste Rate der Vorauszahlung der Verbesserungsbeitragsbescheide für die Leitungserneuerungen am
05.12.2024
zur Zahlung fällig war und bitten entsprechend um Zahlung. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung Ihre FAD an.
Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Verbesserungsbeitragsbescheiden.