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Hausener Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung z. 7. Änderung der BGS WAS 07.02.2023

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe erlässt gemäß Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 5, 8 und 9 KAG (Kommunales Abgabengesetz) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe vom 20.03.2002:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heroldsbacher Gruppe vom 20.03.2020 (BGS-WAS)
(7. Änderungssatzung)
Art. I

§ 9 a Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Grundgebühr beiträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss

§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

Die Gebühr beträgt 1,82 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 10 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

Wird ein Bauwasserzähler oder sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,82 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Art. II

Die Satzung tritt am 01. März 2023 in Kraft.