Abbildung 1: Übersichtslageplan
Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans auf DFK (Digitale Flur-Karte)
der Gemeinde Hausen
Die Gemeinde Hausen plant zur Versorgung ihrer Einwohner die Schaffung eines Nahwärmenetzes, welches durch eine Nahwärmezentrale mit angeschlossenem Solarthermie-Feld versorgt werden soll. Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
In seiner Sitzung vom 06.11.2023 hat der Gemeinderat einen Vorentwurf zum Bebauungsplan „Nahwärmezentrale“ beschlossen und die dazugehörigen Unterlagen vom 20.11.2023 bis zum 22.12.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Bitte um Stellungnahme an der Planung beteiligt. Der Geltungsbereich der Planung liegt am nordöstlichen Ortsrand von Hausen und kann dem nachfolgenden Übersichtsplan entnommen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da der Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von im Ortsteil liegenden Flächen mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² aufgestellt wird. (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Auf die Angabe der Arten der verfügbaren, umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.
Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, können weiter unten dieser Bekanntmachung entnommen werden. Die Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsbeschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 05.02.2024 liegen den Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan bei.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nahwärmezentrale“ umfasst eine Fläche von ca. 0,86 ha und beinhaltet die Flurnummern 350, 490/1 und 490/3, Gmkg. Hausen, sowie Teile der Flurnummer 1/2 (Forchheimer Straße), Gmkg. Hausen.
| Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: | |
| • | Im Nordwesten durch die Flurnummern 490 und 490/4, Gmkg. Hausen, |
| • | Im Südosten durch Teile der Flurnummer 1/2, Gmkg Hausen, (Forchheimer Straße) |
| • | Im Süden durch die Flurnummern 350/3, Gmkg. Hausen, |
| • | Im Westen durch die Flurnummer 350/2, Gmkg. Hausen. |
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.
Nachdem die Bürgerschaft und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bereits mit einem Vorentwurf an der Planung beteiligt und um Stellungnahme gebeten wurden, ist ein Planentwurf von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 05.02.2024 vom Gemeinderat gebilligt worden.
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom
26.02. - 28.03.2024
im Internet auf der Webseite der Gemeinde (www.hausen.de) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde abrufbar sind sowohl der Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB als auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Zeitgleich können die Unterlagen auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) aufgerufen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Einsicht bei der Verwaltung der Gemeinde Hausen, Heroldsbacher Straße 51 (übergangsweise Heroldsbacher Straße 54 „ehemalige Norma“), öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
| Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung | |
| gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, liegen den Entwurfs-Unterlagen bei: | |
| • | Aus der Bürgerschaft vom 25.11.2023 |
| Bzgl. der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung; bzgl. der zu erwartenden Emissionen der baulichen Anlage; bzgl. möglicher Bodenverschmutzungen im Gebiet; |
| • | Aus der Bürgerschaft vom 20. und 21.12.2013 |
| Bzgl. der zu erwartenden Luft- und Lärmemissionen durch die bauliche Anlage; bzgl. des Anlieferverkehrs; bzgl. der Lieferzeiten; bzgl. möglicher Schäden der umliegenden Bausubstanz durch Erschütterungen; bzgl. der den Unterlagen beiliegenden geotechnischen Untersuchung; bzgl. möglicher Blendeinwirkung durch die Solarmodule; |
| • | Aus der Bürgerschaft vom 22.12.2023 |
| Bzgl. der Flächenentsieglung gemäß dem Programm Innen statt Außen der Reg. v. Ofr.; Bzgl. der fehlenden Umweltprüfung; bzgl. einer Störung des Ortsbildes; bzgl. möglicher Bodenverunreinigungen durch die Nutzung als Haltepunkt der Deutschen Bahn; |
| • | Aus der Bürgerschaft vom 21.12.2023 |
| Bzgl. der fehlenden Umweltprüfung; bzgl. möglicher Luft- und Lärmemissionen durch die bauliche Anlage; bzgl. möglicher Blendwirkung durch die Solarmodule; bzgl. einer Störung des Ortsbildes; |
| Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, liegen den Entwurfs-Unterlagen bei: | |
| • | Stellungnahme Landratsamt Forchheim |
| Bauleitplanung (23.11.2023): bzgl. der Wahl der Verfahrensart; |
| Bauleitplanung (02.02.2024): bzgl. der Wahl der Verfahrensart; |
| Immissionsschutz (22.12.23): bzgl. Eintragungen von Verunreinigungen in den Boden; bzgl. des Bodenschutzes; bzgl. der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm; bzgl. der lärmtechnischen Ausführungen des TÜV-Süd vom 11.12.2023; bzgl. der technischen Anforderungen zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte an das Bauwerk; bzgl. des der Bauleitplanung nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens; bzgl. möglicher Blendeinwirkung durch die Solarthermie-Module; bzgl. des im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlichen Luftreinhaltungsgutachtens; |
| • | Bayerischer Bauernverband, Kreisverband Forchheim vom 15.12.2023: |
| Bzgl. des Flächenverbrauchs und der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen; |
| • | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 18.12.2023 |
| Bzgl. eines im Umfeld zur Planung befindlichen Bodendenkmals; |
Hausen, den 16.02.2024