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Hausener Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. In der Gemeinde Hausen sind gem. § 1 Abs. 1 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 10.12.2020 alle Hunde, die älter als vier Monate sind, anzeigepflichtig. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres, in dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. Die jährliche Steuer beträgt 60,00 € pro Hund (Kampfhunde 600,00 €).

Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Soweit also Feststellungen von Amts wegen, über nicht angemeldete Hunde getroffen werden, wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens unumgänglich sein. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde Hausen eine Hundesteuermarke aus.

Formulare zur Anmeldung eines Hundes sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können zugesendet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Online-Anmeldung über die Homepage der Gemeinde Hausen: www.hausen.de (Startseite àRathaus & Bürgerservice à „Mit der Maus ins Rathaus“) oder alternativ über nebenstehenden QR-Code.

Nicole Kupfer
Steueramt