Am Samstag, den 04.03.2023 findet um 19.30 Uhr im Jugendraum der FFW Teuchatz die nichtöffentliche Versammlung statt.
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft |
| 5. | Verwendung des Jagdpachterlöses |
| 6. | Ersatzwahlen |
| 7. | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
a) Vertretung von Jagdgenossen:
Bei der Versammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder), durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten volljährigen, der Jagdgenossenschaft Teuchatz angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
b) Veränderungen im Grundstückseigentum:
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.