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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 1/2024
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Unterkunft für Asylbewerber

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie ich in der Bürgerversammlung in Heiligenstadt am 12. Dezember 2023 bekannt gegeben habe, werden wir in diesem Jahr eine weitere Unterkunft für Asylbewerber in Betrieb nehmen. Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen die Beweggründe und Entscheidungsfindung erläutern.

Wie Sie alle wissen ist der Zustrom von geflüchteten Menschen nach Europa und insbesondere nach Deutschland weiterhin hoch. Das Ankerzentrum in Bamberg ist stark überfüllt, so dass die Geflüchteten anderweitig untergebracht werden müssen.

Aus diesem Grund hat Herr Landrat Kalb seine Landkreisgemeinden Anfang Oktober 2023 gebeten bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten weiterhin aktiv zu sein, da ansonsten im schlimmsten Fall auf Turnhallen und Bürgerhäuser zurückgegriffen werden müsse. Wie dramatisch die Situation ist zeigt auch, dass nun am Kreisbauhof in Memmelsdorf eine Zeltunterkunft für 150 Asylbewerber errichtet werden musste.

In unserer Marktgemeinde gibt es derzeit eine dezentrale Asylunterkunft für 30 Asylbewerber. Diese befindet sich bei Tabea und wir sind für die Unterstützung sehr dankbar. Dennoch reichen in Anlehnung an den „Königssteiner Schlüssel“ diese 30 Plätze nicht aus um unserer Verpflichtung nachzukommen.

Desweitern erhielt das Landratsamt Bamberg – Geschäftsbereich Soziales immer wieder Anfragen von Immobilienunternehmen hinsichtlich leerstehende „Privathäuser“ in unseren Gemeindeteilen, ob diese eine Genehmigung als Flüchtlingsunterkunft erhalten würden.

Da derzeit nur mehr Flüchtlingsunterkünfte ab einer Bettenanzahl von mindestens 20 Betten genehmigt werden, war es dem Marktgemeinderat und mir ein wichtiges Anliegen unsere Ortschaften mit geringen Einwohnerzahlen nicht mit Flüchtlingsunterkünften zu belasten um den gesellschaftlichen Frieden nicht zu gefährden. Die einhellige Meinung des Marktgemeinderates war und ist es, dass nur in der Ortschaft Heiligenstadt eine Unterkunft verträglich zu betreiben ist.

Eine geeignete Immobilie war uns bereits bekannt. Es handelt sich um das Anwesen Hauptstraße 3, bekannt unter dem Namen „Heske-Haus“. Die Gespräche mit dem Eigentümer verliefen positiv, sodass wir Anfang 2024 den Kaufvertrag unterschreiben werden. Bei diesen Gesprächen wurde unser Vorgehen dahingehend bekräftigt, da wir erfahren haben, dass es einen privaten Kaufinteressenten für das Haus gab, der ebenfalls eine Flüchtlingsunterkunft darin verwirklichen wollte.

Nach einer Begehung und in Absprache mit dem Landratsamt Bamberg wurde unser Architekt Herr Schwarzmann damit beauftragt die weiteren Planungen für die Unterkunft zu bearbeiten. Das Gebäude wird auf einen soliden Standard renoviert, so dass es die Genehmigung als Flüchtlingsunterkunft erhält. Hierzu müssen u. a. neue Böden, Fenster und Trennwände eingezogen werden. Zudem werden die Wände gestrichen und Ausstattungen wie Tische, Betten, Schränke, Küchen und Küchengeräte beschafft. Möglichst viel soll und wird hierbei durch das Team unseres gemeindlichen Bauhofs umgesetzt.

Die Vergütung für die Unterbringung der Asylbewerber ist insofern auskömmlich, dass sie über die Laufzeit von vier Jahren kein Defizit erzeugen wird.

Ein weiterer äußerst positiver Aspekt ist, dass ich unseren Marktgemeinderat Herrn Dieter Hümpfner als Verantwortlichen und Ansprechpartner für die Asylunterkunft gewinnen konnte. Er ist für diese Aufgabe als langjähriger stellvertretender Jugendamtsleiter am Landratsamt Forchheim und Diplom-Sozialpädagoge prädestiniert und ich danke ihm außerordentlich für seine Unterstützung und sein Engagement.

Abschließend möchte ich die wichtigsten Entscheidungskriterien für die die Asylunterkunft in Heiligenstadt stichpunktartig zusammenfassen:

  • Asylproblematik im Landkreis weiterhin gegeben; Situation ist als dramatisch zu bezeichnen
  • Vermeidung von Inanspruchnahme gemeindlicher Turnhalle oder Gebäude als Notunterkünfte
  • Keine Asylunterkunft in den kleineren Gemeindeteilen mit geringer Einwohnerzahl
  • Betreuung der Einrichtung und der Asylbewerber durch ausgewiesenen Experten Herrn MGR Hümpfner
  • Es handelt sich um eine gemeindliche Einrichtung und nicht um eine private Flüchtlingsunterkunft die ggf. aus Profit betrieben wird

Wir als Bürgerinnen und Bürger haben nicht das Recht darüber zu entscheiden ob die Asylbewerber bleiben dürfen oder ob Sie zurück in Ihre Heimatländer müssen. Diese Entscheidung müssen andere treffen. Aber wir haben immer die Möglichkeit uns einzubringen und zu unterstützen. Mein Aufruf gilt all denjenigen, die mithelfen wollen, diese Asylunterkunft zu einem positiven Beispiel zu machen. Kommen Sie auf mich oder unsere Verwaltung zu. Unterstützen Sie uns und Herrn Hümpfner bei der Umsetzung dieses Projekt.

Unser Handeln wird nicht aufgrund einer historischen Verpflichtung unseres Landes bestimmt, sondern aufgrund der Solidarität unserem Landratsamt und unserem Landkreis gegenüber, sowie aufgrund unserer eigenen Verantwortung und noch viel mehr im Sinne der Menschlichkeit!!!

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und schon jetzt für Ihre Unterstützung.

Herzliche Grüße
Ihr

Stefan Reichold
1. Bürgermeister