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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Landratsamt Bamberg

Wasserrecht;

Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen I (Fl.Nr. 640, Gmkg. Poxdorf, Gde. Königsfeld), Tiefbrunnen II (Fl.Nr. 636, Gmkg. Poxdorf, Gde. Königsfeld) und Tiefbrunnen III (Fl.Nr. 397, Gmkg. Hohenpölz, Markt Heiligenstadt i.Ofr.) durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Poxdorfer Gruppe

Zuletzt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 14. November 2002 erhielt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus den Tiefbrunnen I und II auf den Grundstücken Fl.Nrn. 640 und 636, Gmkg. Poxdorf, Gde. Königsfeld und aus dem Tiefbrunnen III auf dem Grundstück Fl.Nr. 397 der Gemarkung Hohenpölz, Markt Heiligenstadt i.Ofr. für die öffentliche Wasserversorgung. Die Erlaubnis wurde seinerzeit bis zum 31. Oktober 2022 zeitlich befristet.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe hat die Neuerteilung einer übergangsweisen beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis mit einem Benutzungsumfang von insgesamt bis zu 4,5 l/s, 346 m³/d und 82.000 m³/a beantragt. Die Tiefbrunnen werden ab 1. Januar 2026 vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Juragruppe Pegnitz übernommen und bis zum Abschluss des Baus der Verbindungsleitung (ca. 2-3 Jahre) von Königsfeld Richtung Hochbehälter Poxdorf (mit Erweiterung des HB Poxdorf) weiterbetrieben. Die Tiefbrunnen I und II werden nach Abschluss der genannten Anschlussarbeiten aufgelassen, der Tiefbrunnen III soll als Notbrunnen erhalten bleiben.

Die beantragte Erlaubnis konnte mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 10. Dezember 2025 zeitlich befristet für die Dauer von 3 Jahren erteilt werden. Vorab wurde die gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ziffer 13.3.3 vorgeschriebene, standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Wasservolumen von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³) durchgeführt. Im vorliegenden Fall liegt die beantragte Grundwasserentnahme zwar in einem nach Anlage 3 Ziffer 2.3 zum UVPG empfindlichen Gebiet, nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme sind nicht zu erwarten.

Zum Vorhaben wurde das Wasserwirtschaftsamt Kronach und die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg um Stellungnahme gebeten. Aus naturschutzfachlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten.

Für die beantragte Grundwasserentnahme ist deshalb keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die Feststellung mit ausführlicher Begründung ist im UVP-Portal

www.uvp-verbund.de abrufbar.

Bamberg, 10. Dezember 2025
Landratsamt
gez.
Lieb
Verw.-Inspektorin