Hinsichtlich der Erteilung von Wahlscheinen machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 24 Absatz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) beantragte Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen nicht vor dem 20. Tag (= 16.02.2026) ausgegeben werden dürfen.
Die Wahlscheine werden vom Markt Heiligenstadt i.OFr. (Bürgerbüro) ausgestellt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder einzutragen wäre.