I.
Der Markt Heiligenstadt i. OFr. hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird am 28.10.2024 im Rathaus II in Heiligenstadt i. OFr. (Zimmer 4) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO). Sie liegt während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht auf (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).
Der Haushaltsplan wird gemäß Art. 65 Abs. 3 GO am 28.10.2024 im Rathaus II in Heiligenstadt i. OFr. (Zimmer 4) niedergelegt und liegt während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsicht auf.
II.
Das Landratsamt Bamberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat nach Art. 67 Abs. 4, Art. 71 Abs. 2 und Art. 73 Abs. 2 GO die erforderliche Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.600.000 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Schreiben vom 20.08.2024 genehmigt.