Um eine Beeinträchtigung in der Sicherheit des Straßenverkehrs durch über die Straße oder den Gehweg ragende Äste, Bäume oder Sträucher zu vermeiden, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend freizuhalten. Es wird immer wieder festgestellt, dass der Rückschnitt nicht oder nicht richtig vorgenommen wurde. Dadurch wird riskiert, dass Verkehrszeichen, - Spiegel und Straßenbeleuchtungen verdeckt und die Verkehrsteilnehmer beim Passieren gefährdet werden.
Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können, wenn dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt oder gefährdet wird.
Der Markt Heiligenstadt i.OFr. bittet daher alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglicher Art, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrfreien Zustand der Straßen und Gehwege zu gewährleisten.
Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn muss dabei mindestens 4,50 m betragen. Auf den übrigen Verkehrsflächen (bspw. Geh- und Radweg) reicht ein Sicherheitsraum in Höhe von 2,50 m aus.
Bitte schneiden Sie überhängende Äste und Zweige Ihrer Anpflanzungen schnellstmöglich zurück, wenn die genannten Abmessungen nicht eingehalten werden!
Des Weiteren bitten wir alle Grundstückseigentümer um die Reinhaltung der Gehwege und Straßenrinnen, sowie Entfernung von Gras und Unkraut aus den Straßenrinnen.
Bitte werfen Sie auch einen kurzen Blick in den Straßensinkkasten. Sollte dieser verschmutzt sein, bitte entleeren Sie ihn, so dass beim nächsten Unwetter das Regenwasser ungehindert abfließen kann.
Wir bitten um Beachtung.