Der Marktgemeinderat Heiligenstadt i.OFr. beschäftigt sich schon seit einigen Jahren um die Wasserversorgung des Marktes Heiligenstadt i.OFr. dauerhaft sicherzustellen. So wurden Studien erstellt, mögliche Varianten untersucht und unzählige Besprechungen und Gemeinderatssitzungen mit Ingenieuren und Gutachter abgehalten. In seiner letzten Entscheidung hat der Marktgemeinderat nunmehr beschlossen, einen neuen Hochbehälter am Pavillon, eine Zubringerleitung vom Hochbehälter zum Pavillon, ein Druckpumpwerk in Siegritz, sowie den Hochbehälter Leidingshof zu sanieren. Dadurch können die Druckverhältnisse im Bereich Neudorf-Stücht von derzeit 1,5 bis 2 bar auf rund 4 bar verbessert werden. Durch die Vergrößerung des Speichervolumens der Hochbehälter können die Bedarfsspitzen ausgeglichen werden, so dass die Tiefbrunnen erheblich schonender gefahren werden können. Durch den Neubau können die Tiefbrunnen 4 bis 6 weiterhin erhalten bleiben und die Versorgung wird durch zwei vollwertige Standbeine sichergestellt. Außerdem wird die Löschwasserversorgung erheblich verbessert und es kann bereits auf vorliegende Planungen zurückgegriffen werden. Die Maßnahmen sollen im Jahre 2025 durch die Planung der Maßnahmen mit Ausschreibung beginnen. In den Jahren 2026 bis 2028 soll der Bau durchgeführt werden.
Weiterhin wurden bereits einige Verbesserungsmaßnahmen in der Wasserversorgung durchgeführt. Es wurde bereits in Tiefenpölz, in Oberleinleiter und in Burggrub, das vorhandene Wasserleitungsnetz im öffentlichen Straßenraum im Ortsbereich einschließlich der Ertüchtigung der Löschwasserversorgung verbessert. Die letzte Baumaßnahme erfolgte in Siegritz, wo eine neue Wasserleitung in der Straße verlegt werden, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen.
Für die Baumaßnahmen sollen Zuwendungen vom Freistaat Bayern abgegriffen werden. Jedoch muss ein erheblicher Teil der Investitionskosten über Verbesserungsbeiträge auf die Anschlussnehmer in allen Ortschaften, außer Brunn und Hohenpölz, umgelegt werden.
Bereits bei den Haushaltsberatungen und bei der Aufstellung des Haushaltes 2024 hat der Marktgemeinderat beschlossen die Verbesserungsbeiträge auf 5 Raten moderat zu verteilen, damit die Investition der Bürgerinnen und Bürger in ihre Wasserversorgung nicht auf einmal bezahlt werden müssen.
Die Vorausleistungen sollen sich wie folgt auf nachfolgende Raten aufgeteilt werden:
| 1. Rate | 2024 | 20% |
| 2. Rate | 2025 | 10 % |
| 3. Rate | 2026 | 30 % |
| 4. Rate | 2027 | 30 % |
| 5. Rate | 2028 | 10 % |
Die Verwaltung wurde beauftragt eine Verbesserungsbeitragskalkulation zu erstellen, den Erlass der Satzung vorzubereiten und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Die Vorausleistungsbescheide mit Einhebung der 1. Rate sollen noch in diesem Jahr erlassen werden.
Weitere Informationen erfolgen im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage.