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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 11/2023
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Wegfall Kinderreisepass ab 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023).

Kinder-Reisedokumente ab 01.01.2024:

  • Personalausweis (Gültigkeitsdauer sechs Jahre)
  • Reisepass (Gültigkeitsdauer sechs Jahre)

Beachten Sie bitte, dass Sie sich zukünftig zeitig um die Reisedokumente Ihrer Kinder kümmern. Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses umfasst einen Zeitraum von ca. drei bzw. vier Wochen.

Bei Beantragung sind neben dem persönlichen Erscheinen Ihres Kindes folgende Unterlagen erforderlich:

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • ein Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) neueren Datums nach den neuesten Lichtbildanforderungen (biometrisch)
  • Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Geburtsurkunde

Ansprechpartner:

Bürgerbüro Heiligenstadt

Tel. 09198 9299 31