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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 11/2023
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Abwasserfreimengen für Vieheinheiten bei landwirtschaftlichen Betrieben für 2023

Landwirte mit Viehhaltung und Kanalanschluss werden gebeten, gemäß § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs­satzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr., ihren in 2023 durchschnittlich ge­haltenen Viehbestand bis spätestens 31.12.2023 zu melden, um Abwasserfreimengen für Großviehein­heiten bei der Abrechnung der Kanal­benutzungs­­gebühren berücksichtigen zu können. Das Formular kann von unserer Homepage unter „Bürgerservice->Bürgerserviceportal->Formulardienst->Steueramt“ heruntergeladen oder im Rathaus II, Zi. 3, und im Bürgerbüro, abgeholt werden. Bitte legen Sie bei Abgabe des Formulars hierzu auch den Bescheid der Tierseuchenkasse oder das Bestandsregister (LKV) vor. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Leicht, Tel. 09198/9299-42, Montag, Mittwoch, Freitag vormittags oder Dienstag nachmittags oder per E-Mail an doris.leicht@markt-heiligenstadt.de.