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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 11/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Öffentliche Marktgemeinderatssitzung 24.10.2023

1. Aufstellung von Bebauungsplänen

1.1. Bebauungsplan Unteres Gewend II

Geänderter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Wohngebiet Unteres Gwend II“ Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Unteres Gewend II“ des Marktes Heilgenstadt i. OFr. und zugleich die erste Änderung des Bebauungsplanes „Unteres Ge- wend“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf § 13b BauGB wegen Vorrang des Unionrechts nicht mehr angewendet werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt daher, das Bebauungsplanverfahren in ein „Regelverfahren“ gemäß § 1 ff. BauGB zu überführen. Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). Der Bebauungsplan sieht die Fortführung des bereits erschlossenen und vollständig bebauten Wohngebiets „Unteres Gewend“ vor. Die integrierte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Un- teres Gewend“ bezieht sich auf kleinere, bislang unbebaute Teilflächen im südlichen Bereich dieses rechtswirksamen Bebauungsplanes (Eigentum des Marktes Heiligenstadt). Es ist vorgesehen, innerhalb des Geltungsbereichs ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans ist das Büro RegioKonzept - Architektur und Stadtplanung, Jörg Streng, Bayreuth, auf Grundlage des Angebots vom 11.03.2021 beauftragt worden. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt- zugeben. Gleichzeitig billigt der Marktgemeinderat den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans i.d.F. vom 23.10.2023 und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Eine Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Auslegung erfolgen gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes auch über das Internet.

Abstimmung: 12 : 1

1.2. Bebauungsplan Winkelleite

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Winkelleite - Ost“

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Winkelleite“ in Heiligenstadt beschlossen. Zwischenzeitlich ist jedoch vorgesehen, in diesem Bereich ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet auszuweisen.

Der Bebauungsplan erhält insofern die geänderte Bezeichnung „Gewerbegebiet Winkelleite – Ost“.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt zugleich den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Winkelleite – Ost“ i.d.F. vom 23.10.2023 und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Auslegung erfolgen gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes auch über das Internet.

Abstimmung: 13 : 0

1.3. Bebauungsplan Siegritz

Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Wohngebiet Siegritz - West“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Siegritz - West“ des Marktes Heiligenstadt i.d.F. vom 23.10.2023 und beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes auch über das Internet.

Abstimmung: 12 : 1

1.4. Bebauungsplan Oberleinleiter

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oberleinleiter - West“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Oberleinleiter – West“ i.d.F. vom 23.10.2023 und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Eine Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Auslegung erfolgen gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes auch über das Internet.

Abstimmung: 13 : 0

1.5. Bebauungsplan Burggrub

Geänderter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Wohngebiet Burggrub“

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Burggrub“ des Marktes Heilgenstadt i. OFr. im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf § 13b BauGB wegen Vorrang des Unionrechts nicht mehr angewendet werden. Der Marktgemeinderat beschließt daher, das Bebauungsplanverfahren in ein „Regelverfah- ren“ gemäß § 1 ff. BauGB zu überführen. Der geänderte Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan). Es ist vorgesehen, innerhalb des Geltungsbereichs ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Büro RegioKonzept - Architektur und Stadtplanung, Jörg Streng, Bayreuth, auf Grundlage des Angebots vom 22.06.2023 beauftragt. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekanntzugeben.

Beschluss:

Gleichzeitig billigt der Marktgemeinderat den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans i.d.F. vom 23.10.2023 und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Auslegung erfolgen gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes auch über das Internet.

Abstimmung: 12 : 1

1.6. Bebauungsplan Zoggendorf

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zoggendorf - Nord“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zoggendorf – Nord“ i.d.F. vom 23.10.2023 und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Eine Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Auslegung erfolgen gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes auch über das Internet.

Abstimmung: 13 : 0

1.7. Bebauungsplan Oberngrub

Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Oberngrub - Teich“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Oberngrub - Teich“ des Marktes Heiligenstadt i.d.F. vom 23.10.2023 und beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hin- weis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes auch über das Internet.

Abstimmung: 12 : 1

1.8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss:

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan soll gemäß der im Aufstellung befindlichen Bebauungspläne und der heute dazu gefassten Beschlüsse angepasst werden.

Abstimmung: 13 : 0

2. Sprengplatz Teuchatz - zur Information

Auf das beiliegende Protokoll der Besprechung im Rathaus Markt Heiligenstadt i.OFr. vom 30.08.2023 mit dem Landratsamt Bamberg, auf die Fundsituation am ehemaligen Sprengplatz vom 02.08.2023 und dem Lageplan wird hingewiesen. Für die besagten Flächen wurde ein Betretungsverbot vom Markt Heiligenstadt i.OFr. ausgesprochen. Nach Rücksprache mit dem BayStMI kann die Kampfmittelräumung des ehemaligen Sprengplatzes Teuchatz wie folgt angestoßen werden: Der Markt Heiligenstadt i. OFr. beauftragt und bezahlt ein Ingenieurbüro (Kosten ca. 5.000,00 € bis 10.000,00 €) um eine Zustandsfeststellung und Gefahrenprognose zu erstellen. Der Markt Heiligenstadt i. OFr. ist als lokale Sicherheitsbehörde für die Abwendung von Gefahren (Explosionsgefahr) nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) zuständig. Wenn dieses Angebot vorliegt, ist dieses über das Landratsamt Bamberg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (BayStMI) einzureichen. Das BaySt- MI wird dann die weitere Bearbeitung übernehmen und die notwendigen Absprachen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) treffen. Das BayStMI wird als zuständige Behörde seinerseits ein Ingenieurbüro beauftragen und bezahlen, damit eine Ausschreibung erfolgt, um eine Kampfmittelräumfirma für die Durchführung der Arbeiten zu beauftragen und den Bauablauf zu überwachen. Das BayStMI wird die Räumfirma beauftragen und bezahlen. Sofern bei der Kampfmittelbeseitigung Kosten entstehen, die durch den Umweltschutz (chemische Gefährdungen durch Sprengstoffreste) bedingt sind, werden diese über das Landrat- samt Bamberg abgewickelt. Das Landratsamt Bamberg ist die zuständige Behörde für den Umweltschutz und damit auch für den Bodenschutz. An Kosten kommen daher auf die Marktgemeinde Heiligenstadt die Kosten zur Erstellung der Gefahren und Zustandsfeststellung zu. Zudem wird es Aufgabe des Marktes Heiligenstadt i. OFr. sein, eine Eigentümerrecherche durchzuführen. Das LRA wird sich insoweit einbringen, dass alle notwendigen Arbeiten koordiniert werden und die Zahlungen für die Beseitigung der chemischen Umweltgefahren (Bodenschutz) abgewickelt werden. Das BayStMI wird hinsichtlich der Räumkosten und der Ingenieurbürokosten für die Ausschreibung und Bauüberwachung verantwortlich zeichnen.

Beschluss:

Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Angebot zur Erstellung einer Gefahren- und Zustandsbeschreibung hinsichtlich des ehemaligen Sprengplatzes Teuchatz (FlNr. 436, 444, 446, 447, 448 Gemarkung Teuchatz) einholen.

Abstimmung: 13 : 0

3. Gemeindeentwicklungskonzept Markt Heiligenstadt i.OFr. - zur Information

Zielsetzung des Gemeindeentwicklungskonzeptes für den Markt Heiligenstadt i.OFr.

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, ein Gemeindeentwicklungskonzept über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Bamberg zu beauftragen. Mit der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) will der Markt Heiligenstadt i. OFr. für alle Gemeindeteile eine abgestimmte Strategie zur Entwicklung festlegen. Jeder Gemeindeteil soll nach seinen Besonderheiten und Bedürfnissen, Chancen und Risiken betrachtet werden. Für die anschließende Strategieentwicklung der Gesamtgemeinde ist die Abstimmung und ggf. das Abwägen der Ziele aller Ortsteile vorzunehmen. Ziel ist es, die verfügbaren Haushalts- und evtl. Fördermittel bestmöglich für die Entwicklung in der Gemeinde einzusetzen. Die Gemeindeentwicklung ist auch ein Steuerungsinstrument für die Prioritätensetzung, um gezielt Maßnahmen verschiedenster Fördermittelgeber zu entwickeln. Das GEK kann mit finanzieller Unter- stützung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken erstellt werden. Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Verflechtungen und Funktionszuweisungen aller Gemeindeteile, der einzelnen Ortsteile zum Hauptort sowie zum Umfeld muss aufgezeigt werden, in welche Richtung sich die Gemeindeteile und die gesamte Kommune entwickeln soll. Ziel ist eine zukunftsfähige Entwicklung zum größtmöglichen Nutzen aller Ortsteile. Dazu sollen die räumlichen und thematischen Schwerpunktsetzungen sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig benannt und mögliche Umsetzungsstrategien formuliert werden.

Aufbau des GEK:

  • Bestandserfassung und Analyse der Ausgangssituation (die Ausgangslage und Bestandserfassung der Orte soll mit dem Instrument Vitalitätscheck 2.0 (VC 2.0) festgestellt werden. Falls Themen wie zum Beispiel: Freizeit und Erholung, Umwelt/ vorbeugender Hochwasserschutz, oder andere Themen, die nicht Bestandteil des VC 2.0 sind, relevante Themenfelder in der Gemeinde sind, müssen sie bei der Bestandserfassung entsprechend berücksichtigt werden)
  • Entwicklung von Zielen und Leitlinien in relevanten Handlungsfeldern
  • Entwicklung eines integrierten Konzeptes
  • Darstellung von Projekten, Maßnahmen und Ideen
  • Prioritätensetzung und Erarbeitung von Umsetzungsstrategien
  • Finanzierung

Leistungsbild

Grundlagenermittlung, Bestand und Situation

Am Beginn der Entwicklungsplanung soll eine Bestandsaufnahme mit dem VC 2.0 stehen.

Die einzelnen Gemeindeteile und Gemarkungen sind gemäß dem Aufbau des VC 2.0 zunächst getrennt zu betrachten. Der VC 2.0 ist ein Datenbank basiertes Instrument zur Erfassung wichtiger Eckdaten zur kommunalen Entwicklung, das neben dem baulichen Überblick im Wesentlichen funktionale und soziale Aspekte der Gemeinde beleuchtet. Gegenstand der Erstellung des Vitalitäts-Checks 2.0 (VC 2.0) ist die Unterstützung der Gemeinde bei der Datenerfassung und der darauf basierenden Bewertung der Defizite und Potenziale. Darauf aufbauend soll die Entwicklung von Zielen und Leitsätzen, die Darstellung von Projekten und Ideen samt Prioritätenbildung für das Gemeindeentwicklungskonzept er- arbeitet werden.

Die Erstellung soll arbeitsmethodisch entsprechend den Themenfeldern des VC 2.0 in folgenden Schritten erfolgen:

Ermittlung von Grunddaten für die o.g. Kommune zu:

• Bevölkerungsentwicklung

• Flächennutzung, Siedlungsstruktur und Bodenpolitik

• Versorgung und Erreichbarkeit

• Bürgerschaftliches Engagement

• Wirtschaft und Arbeitsmarkt

• Sonstige planungsrelevante Themen

Erfassung der Innenentwicklungspotenziale

•Gebäudepotenziale

• Flächenpotenziale

• Sonstige Potenziale

Darstellung der Ergebnisse nach Themen und Ortsteilen

• Musterkarten

• Berichtsblätter

Bewertung und Skizzierung von Handlungsmöglichkeiten

• Fachliche und räumliche Planungshinweise

• Bewertung der Innenentwicklungspotentiale sowie sonstiger für die Gemeindeentwicklung relevanter Potenziale

• Umsetzungsmöglichkeiten

Formulieren von Zielen für die Innenentwicklung und sonstiger für die Gemeindeentwicklung relevanter Ziele

Erarbeiten von Maßnahmenvorschlägen in baulicher, funktionaler und auch sozialer Hinsicht sowie Festlegung von Prioritäten

Leistungen des Ingenieurbüros

Die Leistung beinhaltet die Erhebung planungsrelevanter Gegebenheiten sowie Unterstützung des Marktes Heiligenstadt i.OFr. bei der Anwendung des VC 2.0. Auf dieser Basis sind in Abstimmung mit der Gemeinde und dem ALE Oberfranken Ziele und Maßnahmenvorschläge für die nachhaltige Gemeindeentwicklung vom Markt Heiligenstadt i.OFr. zu formulieren sowie Maßnahmenvorschläge in baulicher, funktionaler und sozialer Hinsicht zur Nutzung der identifizierten Innenentwicklungspotenziale zu erarbeiten. Zur Vorbereitung sollen bei einem Auftakttermin mit Ortsbegehung die Inhalte und Vorgehensweisen besprochen und Einsicht in die planungsrechtlichen Grundlagen wie Flächennutzungsplan und Bebauungspläne genommen werden, sofern diese nicht in digitaler Form vorliegen. Darüber hinaus werden die digitale Flurkarte (DFK) und Luftbilder in das Geographische Informationssystem eingelesen und relevante Informationen zu Denkmalschutz und Schutzgebieten erfasst. Die Gemeinde verpflichtet sich, die notwendigen personellen Ressourcen zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben bei der Anwendung des VC 2.0 bereitzustellen. Es ist eine einvernehmliche Abstimmung der zu erbringenden Leistungen mit dem ALE zu gewährleisten. Die dem Bearbeiter obliegende Datenerhebung und Datenanalyse umfassen folgende Leistungen:

Unterstützung durch die Verwaltung

  • bei der Erhebung der Innenentwicklungspotenziale und Bauphasen der Siedlungsentwicklung sowie der Abgrenzung des Innenbereichs. Dabei sollen die baulichen Innenentwicklungspotenziale (vor allem die Baulücken und geringfügig bebauten Flächen und die Gebäudeleerstände) von der Gemeinde weitgehend selbstständig mit der Flächenmanagementdatenbank (FMD) des bayerischen Landesamtes für Umwelt oder kommunalen GIS-Systemen erhoben werden.
  • bei der Erhebung der Grundversorgungsstrukturen und Zuordnung zu den Ortsteilen
  • bei der Erhebung der Erreichbarkeiten und Zuordnung zu den Ortsteilen
  • bei der Abgrenzung der verschiedenen Bauphasen der verschiedenen Siedlungserweiterungen Planerleistung (Ingenieurbüro):
  • Zuordnung von Zentralitäten für die Ortsteile
  • Bewertung und Einordnung der Innenentwicklungspotenziale
  • Zuordnung von Handlungsprioritäten zu den einzelnen Innenentwicklungspotenzialen
  • Abgrenzung von Bereichen mit besonderem Handlungsbedarf für den Hauptort
  • Erarbeitung fachlicher und räumlicher Planungshinweise unter Berücksichtigung der identifizierten Innenentwicklungspotenziale mit Beteiligung der kommunalen Entscheidungsträger sowie der Bevölkerung
  • Skizzierung und Bewertung von Handlungsmöglichkeiten zur Nutzung der identifizierten Innenentwicklungspotenziale

Neben der Analyse der Ausgangssituation mit dem VC 2.0 müssen weitere relevante Themenfelder, die für die Gemeindeentwicklungsplanung wichtig sind, in die Bestandsaufnahme einfließen.

Die Gesamtergebnisse sind in einem Bericht mit ca. 30 Seiten zusammenzufassen. Hier sollen Projektidee und Maßnahmenvorschläge sowie Aussagen zu den Realisierungsmöglichkeiten einer baulichen, funktionalen und sozialen Innenentwicklung und zur angepassten Entwicklung der Gemeindeteile getroffen werden. Die Ergebnisse sind textlich kurz zusammengefasst und in Karten für die einzelnen Gemeindeteile festzuhalten.

Teil des Berichtes sind thematische Karten im Maßstab 1: 1.000, 1: 5.000, 1: 10.000 bzw. 1: 50.000 zu den Innenentwicklungspotenzialen, den Bauphasen der Siedlungsgebiete, den Grundversorgungsstrukturen samt ÖPNV-Versorgung sowie Maßnahmenvorschläge zu sonstigen planungsrelevanten Themen.

Bürger- und Expertenbeteiligung

Der Beteiligung der Bürger und örtlichen Akteure wird großes Gewicht beigemessen, da die Entwicklung von Zielen, Maßnahmenideen und Projektvorschlägen nur unter Mitwirkung der aktiven Bürgerschaft sinnvoll ist. Die Kommune wird Projekte bevorzugt dann umsetzen, wenn Sie durch die Bürgerschaft mitgetragen werden. Der gesamte Beteiligungsprozess ist vom Auftragnehmer inhaltlich zu betreuen und zu vernetzen.

Der Beteiligungsansatz muss sowohl die räumliche Ebene als auch die Ebenen der Handlungsfelder umfassen. Die Begleitung eines Seminars der Gemeinderäte an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung (SDF) Klosterlangheim ist notwendig und kann zur Einbindung des Marktgemeinderates bei der Konzepterstellung genutzt werden.

Vom vorgeschlagenen Beteiligungsprozess kann unter Vorlage einer begründeten alternativen Konzeption abgewichen werden.

- Gemeinsame Auftaktveranstaltung

Die Beteiligung der Bürger und Experten beginnt mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung für alle Gemeindeteile und stellt dort Aufgabenstellung und geplante Vorgehensweise vor. Um die Motivation für den gesamten Prozess bereits zu Beginn positiv zu beeinflussen, sollen potenzielle Multiplikatoren und Förderer gezielt eingeladen werden. Die Auftaktveranstaltung soll im Rahmen einer Bürgerversammlung stattfinden.

- Planungsspaziergänge und Dorfwerkstatt

In diesem Schritt (Planungsspaziergänge/Dorfwerkstätten) werden zusammen mit den örtlichen Akteuren die einzelnen Gemeindeteile „erkundet“ und anschließend aufbauend auf festgestellten Stärken und Schwächen in einer Dorfwerkstatt erste Ziele und Maßnahmenansätze formuliert.

Im Angebot müssen mindestens vier Planungsspaziergänge/Dorfwerkstätten enthalten sein.

In einem Zwischenschritt sind Vorschläge für ortsteilübergreifendes Zusammenarbeiten zu erarbeiten, sofern dies aus fachlicher Sicht sinnvoll erscheint.

- Themenwerkstätten

In den Themenwerkstätten sind die Verknüpfungen mit den Ergebnissen der Dorfwerkstätten herzustellen. Das entwickelte Leitbild mit seinen Entwicklungszielen für die Gemeindeteile wird mit den Bürgern und Akteuren diskutiert und verabschiedet. Im Angebot müssen min.destens vier Bürgerbeteiligungsformate enthalten sein, inkl. einer öffentlichen Abschlussveranstaltung für alle Gemeindeteile.

- Zwischenabstimmung

Nach Aufbereitung der gewonnenen Ergebnisse mit einer Kostenschätzung für die Projekte und Angabe von Fördermöglichkeiten durch die Auftragnehmer ist eine gemeinsame Abstimmungsrunde und Erörterung mit den Beteiligten (Auftraggeber, ALE) durchzuführen. Zur Vorbereitung auf den Termin wird die rechtzeitige Vorlage des Textentwurfes erwartet.

- Beteiligung Fachbehörden

Vor Erstellung des Abschlussberichtes ist das abgestimmte Konzept die wichtigsten, voraussichtlich betroffenen Fachbehörden, mit der Bitte um Stellungnahme, vorzulegen.

- Abstimmung mit Politik, Verwaltung und ALE

Danach wird das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Gesamtkonzept mit Vertretern des Marktgemeinderats, der Verwaltung und dem Amt für Ländliche Entwicklung abgestimmt. Dabei wird eine Prioritätenfestlegung vorgenommen und es werden erste Leit- oder Schlüsselprojekte identifiziert und zur Umsetzung vorgeschlagen.

- Beschluss im Marktgemeinderat

Das Ergebnis des Gemeindeentwicklungskonzeptes und der Klausurtagung ist für den Beschluss im Gemeinderat aufzubereiten und in einer Sitzung vorzustellen.

Die einzelnen oben dargestellten Beteiligungsschritte sind von den Auftragnehmern vorzubereiten und durchzuführen; eine Kurzdokumentation wird erwartet. Der notwendige Personaleinsatz ist zu benennen. Änderungen im Prozessablauf der Beteiligung sind nicht auszuschließen und sind dann in Absprache mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen bzw. zu bearbeiten.

Zusammenfassende Darstellung

Wichtig ist eine Darstellung der Verflechtungen der Gemeindeteile untereinander sowie deren funktionale Beziehungen zum Hauptort. Möglichkeiten zur Zentralisierung, zu regionalen Zonen oder zu einer sonstigen teilräumlichen „Spezialisierung“ muss jeweils geprüft werden, um die Versorgungsqualitäten für die Gesamtgemeinde zu verbessern. Mögliche Bündelungen von Maßnahmen sind herauszuarbeiten. Grundlage der Maßnahmenvorschläge mit Prioritäten sind abgestimmte Leitlinien und Ziele, wobei darauf zu achten ist, dass alle Gemeindeteile entsprechend ihrer „Stärken und Qualitäten“, aber auch entsprechend ihrer Mitwirkungsbereitschaft berücksichtigt werden.

Wesentliche Aufgabe der Auftragnehmer ist es, die Analyseinhalte aus der vorgeschalteten Datenanalyse durch den VC 2.0 mit den Erkenntnissen aus den verschiedenen Beteiligungsschritten sinnvoll zu überlagern, diese Erkenntnisse in die nächste Runde der Beteiligung einzuspielen und aus der Diskussion mit den örtlichen Akteuren abzuleiten, welche abschließenden Vorschläge aus gutachterlicher Sicht daraus zu entwickeln sind.

Die abschließende Berichtabgabe durch die Auftragnehmer hat inkl. der erforderlichen Planunterlagen in dreifacher Fassung zuzüglich digitaler Fassung zu erfolgen.

Die Verwaltung hat eine Ausschreibung mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes (GEK) durchgeführt. An der Ausschreibung beteiligten sich mehrere Ingenieurbüros und gaben ein Angebot ab. Nunmehr soll eine Vorstellungsrunde mit den beteiligten Ingenieurbüros durchgeführt werden, um dem Marktgemeinderat ein Büro zur Beauftragung vorzuschlagen. Aus diesem Grund wurden die Fraktionen im Marktgemeinderat gebeten, jeweils einen Vertreter für den „Vergabeausschuss“ vorzuschlagen. Die Vorstellung der Büros soll am 24.11.2023 im Rathaus erfolgen.

Der von der ALE Bamberg vorgeschlagene Termin an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung in Kloster Langheim für den 24. und 25.11.2023 musste leider abgesagt werden, da die Mehrzahl der Marktgemeinderäte und Ortssprecher hier keine Zeit hatten und abgesagt haben. Es wäre für das Gemeindeentwicklungskonzept sehr wichtig, wenn möglichst viele Marktgemeinderäte und Ortssprecher daran teilnehmen würden. Ein neuer Termin soll im ersten Vierteljahr 2024 stattfinden.

Die Kostenverteilung des GEK beträgt 75 % ALE Bamberg und 25 % Markt Heiligenstadt i.OFr. z.Kts.

4. Energienutzungsplan - zur Information

Energienutzungsplan Markt Heiligenstadt i.OFr. - Kommunaler Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Mit der Aufstellung des Leitfadens zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen will der Markt Heiligenstadt i.OFr. einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten, gleichzeitig aber auch eine transparente Entscheidungsgrundlage für die Öffentlichkeit, Grundeigentümer, sonstige eingebundene Akteure sowie die Antragsteller bzw. Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen schaffen. Durch die Anwendung einfacher und nachvollziehbarer Kriterien kann städtebaulicher Fehlentwicklung vorgebeugt und Wildwuchs in Form zufallsgesteuerter Flächennutzung verhindert werden. Der Leitfaden zeigt potenzielle Flächen für die Installation von PV- Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet auf, wodurch– unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit - die Belange der sauberen Energieerzeugung und des Klimaschutzes nachvollziehbar mit den Belangen der Nahrungsmittelerzeugung, des Landschaftsbildes und des Naturschutzes zusammengeführt werden. Mit der Arbeitsgruppe, die aus je einem Marktgemeinderatsmitglied aus den Fraktionen der CSU, SPD; Bürgernähe, (Elisabeth Dicker, CSU, Karl-Heinz Potzel, SPD, Georg Bittel, Bürgernähe) und dem 1. Bürgermeister Stefan Reichold mit Geschäftsleiter Rüdiger Schmidt besteht, wurde am 29. August 2023, zusammen mit Herrn Conrad vom Institut für Energietechnik IfE GmbH, an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden, ein Entwurf des Kriterienkataloges erarbeitet. Für die Ausarbeitung der ersten GIS-Analyse wurden nachfolgenden Daten benötigt, die die Verwaltung bereits aufgearbeitet und dem Institut wieder zurückgeschickt hat:

-

Zonierung der Wasserschutzgebiete

-

Grafische Darstellung von Gebieten, die in der Blickbeziehung von Kultur- oder Naturdenkmälern stehen bzw. das Landschaftsbild beeinträchtigen oder für den Tourismus oder die Naherholung von besonders hoher Qualität sind

-

Grafische Darstellung von Siedlungsbrachen / brachliegende Flächen

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Grafische Darstellung von Abfalldeponien / Altlasten und -verdachtsfällen

-

ALKIS-Daten Bodenschätzung (Bayerische Vermessungsverwaltung)

Sobald sämtliche Daten vom Institut eingearbeitet wurden, wird der erste Kartenentwurf der Arbeitsgruppe wieder vorgestellt.

z.Kts.

5. Windvorranggebiet Brunn - Nord - zur Information

Der Markt Heiligenstadt i.OFr. hat für das Windvorranggebiet Brunn-Nord Grundstückssicherungsverträge mit allen Grundstückseigentümern geschlossen. D.h. alle Grundstückseigentümer haben dem Vertrag zugestimmt. Der Betreiber plant die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen sowie notwendiger Kranstell- und Montageflächen, Zuwegungen, Anschlussleitungen und elektrischer Infrastruktur. Der Betreiber zahlt dem Eigentümer ab Inbetriebnahme der ersten WEA im Planungsgebiet ein jährliches Nutzungsentgelt, mit dem die Inanspruchnahme des Grundbesitzes vergütet werden. Nach Abschluss der erforderlichen Flächensicherungsverträge und erfolgreichen Vorprüfung gründen die Stadtwerke und EAB (Energieallianz Bayern) die Windpark Brunn GmbH & Co.KG mit zugehörendem Komplementär. Der Markt Heiligenstadt I.OFr. überträgt die Pachtverträge unverzüglich nach Gründung der Windparkgesellschaft auf diese. Die Stadtwerke Ebermannstadt haben dem Markt Heiligenstadt i.OFr. einen möglichen Kooperationsvertrag zukommen lassen. Dieser Kooperationsvertrag wurde durch die Verwaltung des Marktes Heiligenstadt i.OFr. an das JURISTICUM Bayreuth (Rechtsanwälte und Fachanwälte), Herrn Rechtsanwalt Taphorn, mit der Bitte um Prüfung des Vertrages ge- Heiligenstadt, den 08.11.2023 Seite: 11/17 schickt. Nach erfolgter Prüfung wird der Vertrag zur Beschlussfassung dem Marktgemeinderat vorgelegt.

Beschluss:

Mit der Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmung: 13 : 0

6. Geplante Kürzungen der Bundesmittel für den ländlichen Raum - zur Information

Mittelkürzung im Bereich der Dorferneuerung und – Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK)

In den letzten Wochen und Monaten wurde viel über eine Kürzung der Mittel im Programm Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) diskutiert.

Es fand ein Austausch zwischen den Landräten Oberfrankens sowie den örtlichen Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen zusammen mit dem ALE Oberfranken statt, bei dem sich alle für die Beibehaltung der GAK-Mittel ausgesprochen haben! Bürgermeister Stefan Reichold hat sich mit einem Schreiben direkt an die Bundestagsabgeordneten Schwarz (SPD) und Zeulner (CSU) gewandt und sich gegen die geplanten massiven Kürzungen von GAK-Mitteln im Bundeshaushalt 2024 ausgesprochen. Auch der Bayerische Gemeindetag als Interessensvertreter der 2056 bayerischen Gemeinden, hat bereits eine ausführliche Stellungnahme abgegeben der ich mich ebenso vollumfänglich anschließe. Für den Markt Heiligenstadt i.OFr. kommt schwerwiegend hinzu, dass der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 04.08.2022 beschlossen hat ein Gemeindeentwicklungskonzept für seine 24 Gemeindeteile zu erstellen. Hauptaugenmerk wird hier sicher auf kleineren und größeren Dorferneuerungsmaßnahmen liegen. Als Flächengemeinde in einem struktur- schwachen ländlichen Raum ist der Markt Heiligenstadt i.OFr. zwingend auf die Fördermittel angewiesen. Ohne entsprechende Förderungen sind solche Maßnahmen finanziell nicht stemmbar und ohne Verlässlichkeit seitens der Bundesregierung im Hinblick auf Förderungen und dem Versprechen für gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu sorgen, brauchen wir solche Konzepte und Maßnahmen überhaupt nicht mehr ins Auge fassen.

z.Kts.

7. Beantragung Gigabit Förderung 2.0 - zur Information

In Heiligenstadt sind einige Straßen noch nicht an das Glasfasernetz der Breitband Markt Heiligenstad i.OFr. angebunden, da die damalige Aufgreifschwelle 30 Mbit/s betragen und diese Straßen bereits mehr Volumen im Download hatten. Durch die Beschlussfassung im Marktgemeinderat Heiligenstadt I.OFr. und der Aufgabenübertragung an die Breitband Markt Heiligenstadt i.OFr. GmbH hat die BMHG ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, das am 28.09.2023 geendet hat.

Im Vorfeld wurden Angebote über die juristische Unterstützung und über die technische Beratungsleistung von der BMHG eingeholt. Der Aufsichtsrat der BMHG hat den Auftrag für die juristische Beratung der Kanzlei Dr. Ruhrmann, Neuötting und den Auftrag über die Planungs- und technische Beratungsleistungen an das Planungsbüro astarti.team UG, Dingolfing, erteilt. Der Förderantrag wurde am 13.10.2023 durch die BMHG beim Projektträger des Bundes – PWC- erfolgreich eingereicht.

Bitte beachten Sie auch die beigefügte Presserklärung.

z.Kts.

8. Erstellung eines Havariebeckens für bestehende Biogasanlage, Fl.Nr.687, Gmkg. Oberleinleiter

Der Antragsteller reichte seinen Bauantrag mit dem Bauvorhaben „Erstellung eines Havariebeckens für die bestehende Biogasanlage“, auf der Fl.Nr. 687, Gmkg. Oberleinleiter in der Gemeinde ein.

Beschluss:

Gegen vorgelegtes Bauvorhaben bestehen keine Einwendungen. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit erteilt.

Abstimmung: 13 : 0

9. Beitragskalkulation für die mittels Kleinkläranlagen angeschlossenen 6 Ortschaften an die Oberflächenwasserkanäle mit Versickerung

Dieser Punkt wird abgesetzt und auf die nächste Marktgemeinderatssitzung am 02.11.2023 verschoben.

10. Beitrags- und Gebührensatzung für die mittels Kleinkläranlagen angeschlossenen 6 Ortschaften an die Oberflächenwasserkanäle mit Versickerung

Dieser Punkt wird abgesetzt und auf die nächste Marktgemeinderatssitzung am 02.11.2023

verschoben.

11. Jahresrechnung 2018

11.1. Bericht der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Marktgemeinderat Christian Ott, gibt den Bericht über die Rechnungsprüfung 2018 bekannt. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht.

Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsfeststellungen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht mit der Feststellung der Jahresrechnung 2018 zur Kenntnis.

Abstimmung: 13 : 0

11.2. Feststellung der Jahresrechnung 2018

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird am 24.10.2023 bekannt gegeben. Mängel werden nicht festgestellt. Einwendungen werden keine erhoben. Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

2.1 Unerledigte Vorschüsse  — 225,00 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder  — 34.990,48 €

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2018 wird gemäß Art. 102, Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmung: 13 : 0

11.3. Entlastung Jahresrechnung 2018

1.Bürgermeister Stefan Reichold ist persönlich beteiligt und kann somit an der

Beschlussfassung nicht teilnehmen.

Die Sitzung leitet 2. Bürgermeisterin Gräfin v. Stauffenberg.

Abstimmung: 12 : 0

Beschluss:

Zur Jahresrechnung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für das Haushaltsjahr 2018 wird mit den im Beschluss vom 24.10.2023, TOP 11.2, festgestellten Ergebnissen, gemäß Art. 102, Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmung: 12 : 0

12. Sonstiges

12.1. Bürgermeister Stefan Reichold informiert

1. Bekanntgabe der Termine der stattfindenden Bürgerversammlungen

2. Die Wasserwarte erhalten ein neues Büro mit Lagerfläche für die Wasserversorgung in der bereits angemieteten Lagerfläche Winkelleite 8.

3. Vor der Marktgemeinderatssitzung wurden die Baustellen „Aufzug Heiligenstadt“, der „Friedhof Heiligenstadt – Bau einer neuen Wasserstelle mit Anlegung von Urnengräber“, sowie das neue „Wasserversorgungsbüro“ mit Architekt Schwarzmann besichtigt.

1. Aufzug Heiligenstadt

Bauausführung: April – November 2023

Restarbeiten: Fassadenarbeiten im 1. OG, Ausführung im November 23

Geschätzte Projektkosten – Abrechnungskosten (inkl. NK) im April 2022: brutto

523.000,00 Euro

Voraussichtliche Projekt-Abrechnungskosten (inkl. NK): brutto 495.800 Euro

Kostenminderung von ca. 5%

2. Friedhof Heiligenstadt

Bauausführung: Juli – Oktober 2023

Restarbeiten: Abfuhr des Erdaushubs

Geschätzte Projektkosten (inkl. NK) im Juli 2021: brutto 248.000 Euro

Voraussichtliche Projekt-Abrechnungskosten (inkl. NK): brutto 234.500 Euro

Kostenminderung von ca. 5%

Bürgermeister Reichold bedankt sich bei Architekt Schwarzmann für die sehr gute Betreuung der beiden Projekte.

4. Das neue Unterstellhäuschen in Volkmannsreuth wurde vom Bauhof aufgestellt und das Umfeld gepflastert.

5. Es wurden neue Spielgeräte für ca. 100.000 Euro bestellt und geliefert.

Der Bauhof hat die Spielgeräte in den Ortschaften Veilbronn, Oberleinleiter, Reckendorf und Herzogenreuth aufgestellt.

Die Spielgeräte für die restlichen Ortschaften werden nach und nach vom Bauhof aufgestellt. Er bittet um Geduld.

6. Die Herausverlegung der in privaten Grundstücken verlegten Wasserleitung in Siegritz musste neu, zusammen mit dem Anschluss des Feuerwehrhauses an die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung und mit dem Anschluss an eine private Nahwärmeleitung ausgeschrieben werden.

Die Submission dieser Arbeiten findet am 31. Oktober 2023 und die Vergabe in der Sitzung am 14.11.2023 statt.

z.Kts.

Heiligenstadt, den 08.11.2024