Landwirte mit Viehhaltung und Kanalanschluss werden gebeten, gemäß § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr., ihren in 2024 durchschnittlich gehaltenen Viehbestand bis spätestens 31.12.2024 zu melden, um Abwasserfreimengen für Großvieheinheiten bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren berücksichtigen zu können. Das Formular kann von unserer Homepage unter „Bürgerservice->Bürgerserviceportal->Formulardienst->Steueramt“ heruntergeladen oder im Rathaus II, Zi. 3, und im Bürgerbüro, abgeholt werden. Bitte legen Sie bei Abgabe des Formulars hierzu auch den Bescheid der Tierseuchenkasse oder das Bestandsregister (LKV) vor. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Leicht, Tel. 09198/9299-42, Montag, Mittwoch, Freitag vormittags oder Dienstag nachmittags oder per E-Mail an doris.leicht@markt-heiligenstadt.de.