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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Ebermannstadt wurde am 13.02.2025 dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung des

Schulverbandes Ebermannstadt

- Landkreis Forchheim -

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des BaySchFG i. V. m. Art. 41 KommZG sowie der Art. 63ff. der Gemeindeordnung (GO) hat der Schulverband Ebermannstadt am 08.11.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen, die gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 3.652.300,00 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 1.564.200,00 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  — 0,00 Euro

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

 — 181.500,00 Euro

festgesetzt.

§ 4

1) Schulverbandsumlage (Grund- und Mittelschule)

A) Festsetzung der Verwaltungsumlage

Umlegung nach der Schülerzahl:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf

2.240.700,00 Euro

festgesetzt.

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom

01. Oktober 2024

wird auf

547 Verbandsschüler/innen

festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird somit je Verbandsschüler/innen auf

4.096,34 Euro

festgesetzt.

B) Festsetzung der Investitionsumlage

Umlegung nach Schülerzahl:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf

244.200,00 Euro

festgesetzt.

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandsschüler/innen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand

01. Oktober 2024

wird auf

547 Verbandsschüler/innen

festgesetzt.

Die Investitionsumlage wird somit je Verbandsschüler/innen auf

446,44 Euro

festgesetzt.

2) Umlage Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2990)

A) Festsetzung der Verwaltungsumlage

Umlegung nur auf die Stadt Ebermannstadt

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unterabschnittes 2990 wird auf

278.200,00 Euro

festgesetzt.

Der ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler/innen in der Mittagsbetreuung auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Die für die Berechnung der Umlage für die Mittagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom

01. Oktober 2024

wird auf

139 Schüler

festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler/innen auf

2.001,44 Euro

B) Festsetzung der Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

4) Umlage Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991)

A) Festsetzung der Verwaltungsumlage

Umlegung nach der Schülerzahl:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Unterabschnittes 2991 wird auf

78.700,00 Euro

festgesetzt.

Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der betreuten Schüler/innen in der Ganztagsbetreuung auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Die für die Berechnung der Umlage für die Ganztagsbetreuung maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom

01. Oktober 2024

wird auf

27 Schüler/innen

festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird somit je Schüler/innen auf

2.914,82 Euro

festgesetzt.

B) Festsetzung der Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

605.000,00 Euro

festgesetzt.

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt ist berechtigt, den Kassenkredit für den Schulverband aufzunehmen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Ebermannstadt, den 28.04.2025
Schulverband Ebermannstadt
Gez. Meyer Christiane, Erste Vorsitzende
(Beschluss Schulverbandsversammlung vom 21.01.2025)