1. Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2023
Abstimmung: 13 : 0
2. Genehmigung der Niederschrift vom 02.11.2023
Abstimmung: 13 : 0
3. Abwassergebührenkalkulation der Einrichtungseinheiten Heiligenstadt, Teuchatz, Kalteneggolsfeld/Oberngrub, Herzogenreuth
Bürgermeister Stefan Reichold begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Och, der die Gebührenkalkulationen der Abwassereinrichtungen 1. Heiligenstadt 2. Herzogenreuth 3. Kalteneggolsfeld/Oberngrub und 4. Teuchatz durchgeführt hat.
Die extrem gestiegenen Strompreise schlagen auch bei den Abwassergebühren durch, so dass die Gebühren durch die Bank erhöht werden müssen. Herr Och erläutert die einzelnen Gebührenkalkulationen der Abwassereinrichtungen und die dadurch notwendigen kostendeckenden Gebühren.
| Abwassergebührenkalkulationen | |||
| Erhöhungen zum 01.01.2024 | |||
| Gebühr | Abwassergebühr zur Zeit | Neue Abwassergebühr zum 01.01.2024 | Differenz |
| Heiligenstadt | |||
| Verbrauchsgebühr | 3,08 €/m³ | 3,52 €/m³ | 0,44 €/m³ |
| Wasserzähler |
| Grundgebühr |
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| bis 4m³/h | 78,00 €/Jahr | 96,00 €/Jahr | 18,00 €/Jahr |
| bis 10 m³/h | 154,00 €/Jahr | 165,00 €/Jahr | 11,00 E/Jahr |
| bis 40 m³/h | 308,00 €/Jahr | 318,00 €/Jahr | 10,00 €/Jahr |
| Herzogenreuth | |||
| Verbrauchsgebühr | 3,37 €/m³ | 3,57 €/m³ | 0,20 €/m³ |
| Wasserzähler |
| Grundgebühr |
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| bis 4m³/h | 76,69 €/Jahr | 96,00 €/Jahr | 19,31 €/Jahr |
| bis 10 m³/h | 153,39 €/Jahr | 165,00 €/Jahr | 11,61 €/Jahr |
| Kalteneggolsfeld/ Oberngrub | |||
| Verbrauchsgebühr | 2,61 m³/h | 2,61 m³/h | 0,00 €/m³ |
| Wasserzähler |
| Grundgebühr |
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| bis 4m³/h | 76,69 €/Jahr | 96,00 €/Jahr | 19,31 €/Jahr |
| bis 10 m³/h | 153,39 €/Jahr | 165,00 €/Jahr | 11,61 €/Jahr |
| Teuchatz | |||
| Verbrauchsgebühr | 2,24 €/m³ | Keine Gebührenerhöhung | 0,00 €/m³ |
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| notwendig, da noch kostendeckende Gebühr! |
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| Wasserzähler |
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| bis 5m³/h | 78,00 €/Jahr | Grundgebühr wird auch nicht erhöht! |
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Beschluss:
Die von Herrn Och durchgeführten Gebührenkalkulationen der Abwassereinrichtungen 1. Heiligenstadt 2. Herzogenreuth 3. Kalteneggolsfeld/Oberngrub und 4. Teuchatz, mit den Ergebnissen dazu und der entsprechenden Erhöhungen der Verbrauchsgebühr und der
Anhebung der Grundgebühr werden hiermit beschlossen.
Abstimmung: 13 : 0
Bürgermeister Reichold bedankt sich bei Herrn Och für seine Arbeit.
4. Änderung der BGS/EWS für die Einrichtungseinheiten Heiligenstadt, Teuchatz, Kalteneggolsfeld/Oberngrub, Herzogenreuth
Geschäftsleiter Schmidt gibt die einzelnen Satzungsänderungen bekannt. Nachfolgende Satzungen werden wie folgt geändert:
1)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Änderungssatzung:
Die Beitragssatzungs- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung für die Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz vom 15.12.2015, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt i. OFr. Nr. 25/26 vom 16.12.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.12.2019, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt i.OFr. Nr. 26 vom 20.12.2019 wird wie folgt geändert:
1. § 9 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
| bis 4 m³/h 96,00 €/Jahr |
| bis 10 m³/h 165,00 €/Jahr |
| über 40 m³/h 318,00 €/Jahr.“ |
2. § 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 3,52 € pro Kubikmeter Abwasser.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmung: 13 : 0
2)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Änderungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für den Gemeindeteil Herzogenreuth vom 01.02.2016 (BGS/EWS) veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt Nr. 3 vom 05.02.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.12.2019, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt i.OFr. Nr. 26 vom 20.12.2019 wird wie folgt geändert:
1. § 9 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
| bis 4 m³/h | 96,00 €/Jahr |
| bis 10 m³/h | 165,00 €/Jahr.“ |
2. § 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 3,57 € pro Kubikmeter Abwasser.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmung: 13 : 0
3)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. vom 24.11.2008 (BGS/EWS) für die Gemeindeteile Kalteneggolsfeld und Oberngrub, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 01.12.2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.09.2021 (amtliches Mitteilungsblatt Nr. 19 vom 17.09.2021), wird wie folgt geändert:
§ 9 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
| bis 4 m³/h | 96,00 €/Jahr |
| bis 10 m³/h | 165,00 €/Jahr.“ |
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmung: 13 : 0
5. Markt Wiesenttal - 10. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Voigendorf)
Der Marktgemeinderat des Marktes Wiesenttal hat in seiner Sitzungden Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.Nr. 1015/7, Gemarkung Albertshof. Er befindet sich im Ortsteil Voigendorf am südöstlichen Ortsrand.
Ziel der Planung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche.
Beschluss:
Gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplan (Voigendorf) des Marktes Wiesenttal, besteht aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwendungen.
Abstimmung: 13 : 0
6. Sonstiges
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine weiteren Wortbeiträge.