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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 12/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Marktgemeinderat Heiligenstadt i.OFr. 

1. Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2023

Abstimmung: 13 : 0

2. Genehmigung der Niederschrift vom 02.11.2023

Abstimmung: 13 : 0

3. Abwassergebührenkalkulation der Einrichtungseinheiten Heiligenstadt, Teuchatz, Kalteneggolsfeld/Oberngrub, Herzogenreuth

Bürgermeister Stefan Reichold begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Och, der die Gebührenkalkulationen der Abwassereinrichtungen 1. Heiligenstadt 2. Herzogenreuth 3. Kalteneggolsfeld/Oberngrub und 4. Teuchatz durchgeführt hat.

Die extrem gestiegenen Strompreise schlagen auch bei den Abwassergebühren durch, so dass die Gebühren durch die Bank erhöht werden müssen. Herr Och erläutert die einzelnen Gebührenkalkulationen der Abwassereinrichtungen und die dadurch notwendigen kostendeckenden Gebühren.

Beschluss:

Die von Herrn Och durchgeführten Gebührenkalkulationen der Abwassereinrichtungen 1. Heiligenstadt 2. Herzogenreuth 3. Kalteneggolsfeld/Oberngrub und 4. Teuchatz, mit den Ergebnissen dazu und der entsprechenden Erhöhungen der Verbrauchsgebühr und der

Anhebung der Grundgebühr werden hiermit beschlossen.

Abstimmung: 13 : 0

Bürgermeister Reichold bedankt sich bei Herrn Och für seine Arbeit.

4. Änderung der BGS/EWS für die Einrichtungseinheiten Heiligenstadt, Teuchatz, Kalteneggolsfeld/Oberngrub, Herzogenreuth

Geschäftsleiter Schmidt gibt die einzelnen Satzungsänderungen bekannt. Nachfolgende Satzungen werden wie folgt geändert:

1)

4. Satzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz
Vom......

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Beitragssatzungs- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung für die Gemeindeteile Heiligenstadt i. OFr., Traindorf, Veilbronn, Siegritz, Leidingshof, Zoggendorf, Neumühle, Reckendorf, Brunn, Burggrub, Oberleinleiter, Tiefenpölz vom 15.12.2015, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt i. OFr. Nr. 25/26 vom 16.12.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.12.2019, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt i.OFr. Nr. 26 vom 20.12.2019 wird wie folgt geändert:

1. § 9 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h 96,00 €/Jahr

bis 10 m³/h 165,00 €/Jahr

über 40 m³/h 318,00 €/Jahr.“

2. § 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Gebühr beträgt 3,52 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Heiligenstadt i. OFr.,
Markt Heiligenstadt i. OFr.
Reichold
1. Bürgermeister

Abstimmung: 13 : 0

2)

2. Satzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. (BGS/EWS) für den Gemeindeteil Herzogenreuth
Vom...........

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. für den Gemeindeteil Herzogenreuth vom 01.02.2016 (BGS/EWS) veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt Nr. 3 vom 05.02.2016, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.12.2019, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt i.OFr. Nr. 26 vom 20.12.2019 wird wie folgt geändert:

1. § 9 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h

96,00 €/Jahr

bis 10 m³/h

165,00 €/Jahr.“

2. § 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Gebühr beträgt 3,57 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Heiligenstadt i. OFr.,
Markt Heiligenstadt i. OFr.
Reichold
1. Bürgermeister

Abstimmung: 13 : 0

3)

4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. (BGS/EWS) für die Gemeindeteile Kalteneggolsfeld und Oberngrub
Vom...........

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Markt Heiligenstadt i. OFr. folgende Satzung

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Heiligenstadt i. OFr. vom 24.11.2008 (BGS/EWS) für die Gemeindeteile Kalteneggolsfeld und Oberngrub, veröffentlicht im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 01.12.2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.09.2021 (amtliches Mitteilungsblatt Nr. 19 vom 17.09.2021), wird wie folgt geändert:

§ 9 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h

96,00 €/Jahr

bis 10 m³/h

165,00 €/Jahr.“

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Heiligenstadt i. OFr.
Markt Heiligenstadt i. OFr.
R e i c h o l d
1. Bürgermeister

Abstimmung: 13 : 0

5. Markt Wiesenttal - 10. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Voigendorf)

Der Marktgemeinderat des Marktes Wiesenttal hat in seiner Sitzungden Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.Nr. 1015/7, Gemarkung Albertshof. Er befindet sich im Ortsteil Voigendorf am südöstlichen Ortsrand.

Ziel der Planung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche.

Beschluss:

Gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplan (Voigendorf) des Marktes Wiesenttal, besteht aus Sicht des Marktes Heiligenstadt i.OFr. keine Einwendungen.

Abstimmung: 13 : 0

6. Sonstiges

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine weiteren Wortbeiträge.