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Mitteilungsblatt Markt Heiligenstadt i OFr
Ausgabe 12/2026
Die Gemeindeverwaltung informiert
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Die Gemeindeverwaltung informiert

65 Jahre in Liebe verbunden – Eiserne Hochzeit bei Wilhelm und Ursula Hohe

 

 

Ein seltenes und besonderes Ehejubiläum konnten Wilhelm und Ursula Hohe aus Heiligenstadt feiern: Seit 65 Jahren gehen sie gemeinsam durchs Leben und begingen nun ihre Eiserne Hochzeit. Zu den Gratulanten zählten auch 1. Bürgermeister Stefan Reichold und der stellvertretende Landrat Bruno Kellner, die dem Jubelpaar persönlich ihre Glückwünsche und besten Wünsche für die Zukunft überbrachten.

Kennengelernt haben sich die beiden im Jugendkreis des Jugendbundes für Entschiedenes Christentum (EC). Da sie damals Nachbarn waren, ergaben sich viele Begegnungen, aus denen schließlich eine tiefe Verbundenheit wuchs. Geheiratet wurde am 21. April 1961 in Nürnberg.

Gemeinsam meisterten Wilhelm und Ursula Hohe die Höhen und Herausforderungen des Lebens. Der christliche Glaube, gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Ziele bildeten dabei stets das feste Fundament ihrer Ehe.

Wilhelm Hohe war sein gesamtes Berufsleben als Autolackierer tätig, Ursula arbeitete nach ihrer kaufmännischen Ausbildung in der Altenpflege. Ihr gemeinsamer Lebensweg führte sie über mehrere Stationen schließlich nach Heiligenstadt, wo sie ihre Heimat fanden.

Zum Familienglück des Jubelpaares gehören ihre Kinder Roland und Irene, drei Enkelkinder sowie drei Urenkel.

Auch das Ehrenamt spielte im Leben der Eheleute stets eine wichtige Rolle. Über viele Jahrzehnte engagierten sie sich mit großem Einsatz für den Heiligenstadter Osterbrunnen und trugen so dazu bei, ein wertvolles Stück örtlichen Brauchtums lebendig zu erhalten. Der Markt Heiligenstadt i.OFr. sprach hierfür seinen besonderen Dank und seine Anerkennung aus.

Gefeiert wurde das Jubiläum im Kreis der Familie. Auf die Frage nach dem Geheimnis ihrer langen Ehe antworten beide schlicht: füreinander da sein, gemeinsam durchs Leben gehen und den anderen so annehmen, wie er ist. Ein Rat, der auch nach 65 gemeinsamen Jahren nichts von seiner Gültigkeit verloren hat.